Velbert. Kämmerer Christoph Peitz verhängt in Velbert eine Haushaltssperre. Es drückt aber nicht nur die Belastung durch die Förderschul-Finanzierung.
„Das drückt Velbert unter Wasser“, ahnten nicht wenige. Ihre düstere Prophezeiung kam zu dem Zeitpunkt, als sich zunehmend abzeichnete, welche Belastung auf mehrere betroffene kreisangehörige Städte zurollt, nachdem die Stadt Monheim vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich ihre Rechtsposition gegen die bisherige Finanzierungspraxis des Kreises Mettmann für seine Förderschulen bzw. vier Förderzentren durchgesetzt hatte.
Nun ist die Lage zwar nicht so dramatisch, dass Velbert wirklich zu ertrinken droht, aber der Schritt, den der Stadtkämmerer jetzt macht, steht in direktem Zusammenhang mit dem Rechtsstreit und ist daher keine Überraschung: Christoph Peitz tritt auf die Bremse und verhängt eine Haushaltssperre. Sie gilt bis Jahresende.
Rückstellung soll aufgestockt werden
Konkret führt die Verwaltungsgerichtsentscheidung, derzufolge eine Finanzierung der Förderschulen über die Kreisumlage nicht zulässig ist, vor Ort heuer zu einer Mehrbelastung in Höhe von 5,9 Millionen Euro. Wie der Kämmerer auf WAZ-Nachfrage berichtete, hat man beim Bekanntwerden erster Beträge dafür umgehend eine Rückstellung von einer Million gebildet, die man nun noch erhöhen will, um „im Idealfall“ die Last auf rund vier Millionen zu drücken. Er spricht von einer „erheblichen Belastung“ und betont, dass man weder falsch geplant habe, noch leichtfertig mit den Zahlen umgegangen sei.
Mehrbelastung muss kompensiert werden
Da die Schlossstadt eine Stärkungspakt-Kommune ist, schaut die Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Aufsicht noch bis 2021 einschließlich besonders genau auf ihren Etat. Das Förderschul-Thema, so Peitz, sei schon bei den Vorgesprächen schwerpunktmäßig erörtert worden. Die Bezirksregierung hat dann den laufenden Etat 2019 Anfang Juni genehmigt und dabei ausdrücklich angemerkt, dass der Haushaltsausgleich keinesfalls gefährdet werden dürfe, auch wenn Velbert diesen Sachverhalt nicht zu vertreten habe. Ihre klare Forderung: Die Mehrbelastung müsse „im Rahmen der Bewirtschaftung“ kompensiert werden.
Versorgungsaufwand wächst sechsstellig
Der Bericht zur Haushaltslage zum zweiten Quartal sowie die Risikobewertung einzelner Etat-Positionen machten deutlich, dass der Etatausgleich gefährdet sein könnte. „Dies hat mich dazu bewogen, mit
Mehrausgabe beträgt pro Jahr zwei Millionen Euro
Der Ausgleich infolge des Richterspruchs erstreckt sich über insgesamt vier Jahre. Laut Christoph Peitz hat der Kreis seine Haushaltssatzungen 2016, 2017 und 2018 überarbeitet und im aktuellen Etat 2019 nachträglich als neuen Modus eine neue Teil-Kreisumlage Förderschulen eingearbeitet, ähnlich wie etwa beim ÖPNV praktiziert.
Nach Auskunft des Kämmerers leben in Velbert vergleichsweise die meisten Jungen und Mädchen mit Förderbedarf. Die Förderschulen bleiben eine Mehrbelastung in Höhe von jährlich 1,8 bis 1,9 Millionen Euro, „Tendenz steigend“.
sofortiger Wirkung eine Haushaltssperre anzuordnen und der Forderung der Bezirksregierung nach einem im Ergebnis ausgeglichenen Haushalt zu entsprechen“, erklärt der Stadtkämmerer (seit Mitte 2017). Ein weiterer Anlass sei die Entwicklung beim Versorgungsaufwand für pensionierte städtische Bedienstete. Hier würden über den Ansatz hinaus nochmals zusätzlich 800.000 Euro fällig.
Kämmerer hatte schon vorgewarnt
Peitz hatte bereits in den beiden zurückliegenden Sitzungen des Rates und Hauptausschusses angedeutet, dass eine Etatsperre wohl notwendig werde. Bislang hatte man für dieses Jahr ein positives Ergebnis in einer Größenordnung von rund 2,7 Millionen Euro einkalkuliert. Mittlerweile, so Christoph Peitz, könne man in der Prognose noch knapp eine schwarze Zahl darstellen, „aber eben nur ganz knapp“. Immerhin: Nach Auskunft des Kämmerers entwickelt sich die Gewerbesteuer nach wie vor gut, gibt es auch weitere positive Trends in einzelnen Fachbereichen.
Rechtlich verpflichtet oder unaufschiebbar
Mit der Haushaltssperre dürfen jetzt nur noch Aufwendungen entstehen und Auszahlungen gemacht werden, zu denen die Stadt „rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind“. Bauten, Beschaffungen oder sonstige Investitionsleistungen sind nur noch zulässig, wenn dafür im Haushaltsplan Finanzpositionen oder Verpflichtungsermächtigungen stehen. Dafür ein Beispiel: Der Bau der neuen fünfzügigen Grundschule an der Kastanienallee läuft ungehindert weiter.
Aufwendungen quer durch alle Fachbereiche gekürzt
Neue freiwillige Leistungen gehen nur, wenn an anderer Stelle darauf in gleicher Höhe verzichtet wird. Zudem hat Peitz eine Sperre eingezogen, derzufolge quer durch alle Fachbereiche Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen um zehn Prozent reduziert werden. Das gilt ebenfalls für sonstige Aufwendungen wie Büro- und Software-Ausstattung. Grundsätzlich müssten Aufwendungen auf das „unbedingt notwendige Maß“ beschränkt und „jede Möglichkeit zur Kostenreduzierung“ ausgeschöpft werden.