Velbert. . Monheim hat gegen die Finanzierung der Förderschulen des Kreises geklagt und bekommt nun 12 Millionen Euro zurück. Das meiste muss Velbert zahlen
Die Stadt Velbert muss 5,9 Millionen Euro an den Kreis Mettmann zurückzahlen. Diese Forderung ist das Resultat einer Klage der Stadt Monheim gegen die Finanzierung der sieben Kreisförderschulen und -Kindergärten, so Kreisdirektor Martin Richter. Für die Stadt Monheim hat sich die Klage geloht, sie erhält 12 Millionen Euro vom Kreis zurück.
Bislang hat der Kreis die Schulen über die allgemeine Kreisumlage finanziert. Diese berechnet sich im Wesentlichen aus der Steuerkraft der Gemeinden, das wohlhabende Monheim zahlt also relativ viel. Dagegen klagte die Stadt Monheim und verlangte, dass die Schülerzahlen über eine Teilumlage abgerechnet werden.
Jede Kommune soll für ihre eigenen Schüler aufkommen
Das heißt, dass jede Kommune für ihre eigenen Schüler aufkommen soll, wie auch bei den Berufsschulen. Gegen die Finanzierung über die Teilumlage hat Monheim vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf geklagt und Recht bekommen. Der Landrat des Kreises legte Berufung dagegen ein, das Oberverwaltungsgericht Münster ließ diese jedoch nicht zu. „Für die Jahre 2016 bis 2018 mussten die Kreishaushalte jetzt neu berechnet werden und auch die Forderungen für das Jahr 2019 müssen angepasst werden“, erklärte Kreisdirektor Richter im Gespräch mit der WAZ.
Der Kreis, so Richter weiter, hätte sich eine solidarische Finanzierung der Förderschulen und -kindergärten gewünscht. Monheim argumentiert dagegen, dass die Städte ihre Kinder mit Förderbedarf an die umlagefinanzierten Kreis-Förderschulen und -Kitas abschieben würden, statt sich um Inklusion an ihren Schulen zu kümmern.
Velbert wird am stärksten belastet
Velbert wird durch die Neuberechnung von allen Kreisstädten am stärksten belastet, zahl fast die Hälfte der Rückforderungen Monheims aus seinem Etat. Der Kreistag muss die neuberechneten Haushalte für die vergangenen Jahre billigen, das soll am 8. Juli der Fall sein. „Danach gehen die neuen Bescheide raus“, sagte Richter. In welchem Zeitraum Velbert das Geld zurückzahlen muss, wird noch verhandelt. „Fest steht aber, dass Velbert nun Rückstellungen bilden muss und der Haushalt sofort damit belastet wird“, so der Kreisdirektor weiter.
Die Stadt erklärte dazu, sie könne noch nicht abschätzen, wie sich die Neuregelung auf den laufenden Haushalt 2019 auswirke, da ein noch nicht definierter Teil dieses Betrages im Rahmen der aktuell stattfindenden Arbeiten zum Jahresabschluss 2018 als Rückstellung eingeplant werde. „Zudem wird es bezüglich der haushalterischen Umsetzungen noch Abstimmungen zwischen dem Kreis Mettmann und den Städten geben,“ hieß es in der Erklärung der Stadt weiter.