Velbert-Mitte. Ratsausschüsse beschlossen nach kleineren Änderungen die erneute Auslegung des Bebauungsplans Große Feld. Großes Bürgerinteresse an der Sitzung.
Die Tagesordnung umfasste nur zwei Punkte, dennoch dauerte die gemeinsame Sitzung von drei Ratsausschüssen zweieinhalb Stunden. Und eigentlich ging es auch nur um die erneute Auslegung eines Flächennutzungs- und eines Bebauungsplans. Dennoch hatte die Stadtverwaltung die Sitzung ins Forum gelegt. Aus gutem Grund: War doch das Gewerbegebiet Große Feld das Thema und der Publikumsandrang wirklich enorm. Zum Schluss stimmten die Ratspolitiker mit Mehrheit für die Auslegung. In den nächsten Wochen können Bürger nun ihre Bedenken gegen die neue Planung anmelden.
Demonstration vor der Sitzung
Vor Beginn der Sitzung demonstrierten Gegner eines Gewerbegebietes auf dem Große Feld gegen die Pläne der Stadtverwaltung und der Ratsmehrheit. Dem Antrag der Grünen, zu Beginn der Sitzung eine Bürgerfragestunde zuzulassen, kam der Sitzungsvorsitzende Manfred Bolz (CDU) nicht nach, sie sei in Sitzungen des Umwelt- und Planungsausschusses und des Wirtschaftsförderungsausschusses nicht vorgesehen.
Anschließend beantragten die Grünen die Vertagung der Sitzung. Man solle die Klima-Sondersitzung des Stadtrates abwarten, vielleicht käme man dann zu anderen Ergebnissen bezüglich des Vorhabens Große Feld. Dem schloss sich die Mehrheit der drei Ausschüsse nicht an.
Planungsgebiet wurde verkleinert
Björn Leißner vom städtischen Planungsamt stellte den geänderten Plan vor. So ist das Gebiet nun um 0,5 Hektar kleiner als zunächst vorgesehen, am östlichen Ende wurde die Fläche verringert, um den Abstand zum Denkmal „Hof Stuppershof“ zu vergrößern. In den Randbereichen der Fläche sollen sich kleinere Gewerbebetriebe ansiedeln, größere hingegen entlang der Langenberger Straße und im Zentrum. Im Süden soll ein Waldgürtel das Gewerbegebiet abschließen. Zwei Regenrückhaltebecken sollen auch bei Starkregen Überflutungen vermeiden.
Anschließend arbeitete Leißner Kritikpunkte ab. Die Fläche Große Feld sei die einzig geeignete Fläche im Stadtgebiet für ein größeres zusammenhängendes Gewerbegebiet.
Laut Gutachten sei der Verkehr auch mit dem Gewerbegebiet händelbar, am Knotenpunkt Langenberger Straße/Bleibergstraße solle ein Ampel aufgestellt werden; eine neue Abbiegespur an der Kreuzung Langenberger/Bökenbusch eingerichtet werden.
Das Gewerbegebiet habe, so Leißner, Auswirkungen auf den Umweltschutz. Dazu gebe es Kompensationsmaßnahmen. Auf das städtische Klima habe das Große Feld nur wenig Auswirkungen. Die Topographie des Geländes sei für ein Gewerbegebiet geeignet. „Die Erschließung des Geländes rechnet sich und soll zur Sicherung des Standortes Velbert beitragen“, fügte Planer Michael Hubben hinzu.
„Rückwärtsgewandte Industriepolitik“
Für die Grünen rügte André Feist-Lorenz die „rückwärtsgewandte Industriepolitik der Stadt“, mit der wertvoller Boden zubetoniert werde. Die Politik dürfe die Bürgerproteste gegen das Große Feld nicht ignorieren, so Feist-Lorenz. Auch die Piraten lehnten die Auslegung der Pläne ab. „Wir brauchen das Gewerbegebiet nicht. Es gibt in der Bürgerschaft keine Mehrheit dafür“, so Thomas Küpper. Die Linke bezweifelte, dass größere Firmen sich in Velbert ansiedeln wollen. Man solle auch an den Klimaschutz denken, so Can Kulakci. Auch die FDP stimmte nicht zu. Das Gewerbegebiet werde hier nicht benötigt, zumal die Rheinschiene für Unternehmen viel attraktiver sei als Velbert.
SPD und CDU sowie Velbert anders und die UVB stimmten in den drei Ausschüssen für die Offenlegung der neuen Pläne und somit für das Gewerbegebiet. Manfred Bolz: „Das Geld für den Klimaschutz muss auch verdient werden“.
Bebauungsplan und Flächennutzungsplan
Im Bebauungsplan legt eine Gemeinde als Satzung (Beschluss des Gemeinderats) fest, welche Nutzungen auf einer bestimmten Gemeindefläche zulässig sind. Der Bebauungsplan schafft Baurecht und stellt die verbindliche Bauleitplanung nach Baugesetzbuch (Zweiter Abschnitt) dar. Anders als der Flächennutzungsplan, der für das ganze Gemeindegebiet aufgestellt wird (§ 5 Abs. 1 Satz 1 BauGB) und eine vorbereitende Bauleitplanung bildet, umfasst ein Bebauungsplan in der Regel nur einen Teil des Gemeindegebietes, etwa eine Gruppe von Grundstücken oder einen Stadtteil. Der Bebauungsplan muss deshalb die Grenzen seines räumlichen Geltungsbereichs festsetzen.