Wuppertal/Velbert. . Die acht Jugendlichen sollen dem Mädchen nach einem Freibadbesuch in Velbert gefolgt sein und sie mehrfach vergewaltigt haben.
Das Wuppertaler Landgericht hat am Montag sechs Jugendliche wegen der Gruppenvergewaltigung eines 13-jährigen Mädchens in einem Velberter Waldgebiet schuldig gesprochen. Der Haupttäter muss vier Jahre und neun Monate ins Gefängnis, sein direkter Komplize bekam vier Jahre Jugendstrafe. Zwei weitere Jugendliche müssen ebenfalls in Haft. Lediglich zwei der Angeklagten bekamen Bewährung, weil sie aus Sicht der Kammer ein umfassendes Geständnis abgelegt hatten.
An acht Prozesstagen war wenig aus dem Gerichtssaal gedrungen. Die Angeklagten sind zwischen 14 und 17 Jahre alt, das Verfahren lief deshalb komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Doch als sich am späten Montagnachmittag die Saaltüren öffneten, war auch Außenstehenden schnell klar, dass der Prozess mit einer Verurteilung geendet hatte. Denn laut klagend liefen vor allem die weiblichen Familienangehörigen des Hauptangeklagten über den Vorplatz.
Verteidigung ging von Freiwilligkeit aus
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Ob sie wirklich mit einem Freispruch gerechnet hatten? Verteidiger Serkan Saglik hatte zwar zu Beginn des Verfahrens im August behauptet, die 13-Jährige habe in den Sex eingewilligt. Doch das Mädchen hatte in seiner knapp einstündigen Vernehmung die Vorwürfe glaubwürdig aufrechterhalten, fünf der Angeklagten bestätigten sie ebenfalls. Richter Kerge: „Es ist abwegig zu glauben, eine 13-Jährige habe Sex gleichzeitig mit acht Jugendlichen haben wollen.“ Insgesamt waren es nämlich acht Jungen. Zwei warten noch auf ihr Verfahren, nachdem sie sich zunächst in ihre bulgarische Heimat abgesetzt hatten, bevor sie dort festgenommen und zurück nach Deutschland abgeschoben wurden.
Zeitweise filmten sie die Tat auch auf ihren Smartphones
Das Gericht, so Pressesprecher Armin Kolat nach der Urteilsverkündung, sei von einer Spontantat ausgegangen. Die 13-Jährige hatte am 21. April mit zwei Freundinnen im Velberter Freibad gelegen, die Gruppe der Jugendlichen kamen in ihre Nähe, belästigte sie. Später gingen die Mädchen nach Hause. Der 13-Jährigen folgten die Jugendlichen, vergewaltigten sie mehrfach. Zeitweise filmten sie die Tat auch auf ihren Smartphones.
Das Gericht hob die Zivilcourage einer Passantin hervor, die offenbar Schlimmeres verhindert hatte. Sie hatte von der Suche nach dem Mädchen gehört und die Jugendlichen aufgefordert wegzugehen.
Zwischen den Angeklagten machte das Gericht deutliche Unterschiede im Strafmaß. Die Bewährungsstrafen für zwei Angeklagte, die lediglich wegen Beihilfe verurteilt wurden, begründete es mit den Geständnissen von Anfang an. Sie hätten echte Aufklärungshilfe geleistet. Rechtsanwalt Christoph Pipping verteidigte einen von ihnen und sprach anschließend von der Reue seines Mandanten. Pipping: „Unser Ziel war es auch, dem Opfer die belastende Aussage vor Gericht zu ersparen.“
Opfer versucht ein normales Leben zu führen
Weil aber der Hauptangeklagte bestritt, so Richter Kerge, musste die 13-Jährige dennoch aussagen. Allerdings schloss das Gericht die Angeklagten während der Vernehmung aus. Verteidiger Pipping beschrieb die Aussage: „Sie machte einen sicheren, gefassten Eindruck. Der Vorsitzende bezeichnete sie als ,taff'.“
Die Anwältin des Mädchens, Anke Tillmanns-Larisch, hatte gesagt, dass ihre Mandantin zwar unter der Tat leide, dennoch versuche, ein normales Leben zu führen.
Die Staatsanwaltschaft hat noch die Möglichkeit der Revision gegen das Urteil. Sie hatte bis zu sieben Jahren Haft gefordert und in keinem Fall Bewährung beantragt. Verteidiger Pipping betonte nach dem Urteil, dass die Strafe für bislang unbestrafte Jugendliche in diesem Alter eigentlich recht hoch liege. Außerdem diene das Jugendrecht vor allem dem Erziehungsgedanken.