Wuppertal/Velbert. . Letzter Prozesstag am Landgericht Wuppertal nach der mutmaßlichen Vergewaltigung einer 13-Jährigen. Zwei weitere Jugendliche sind nun angeklagt.

Nach der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung eines Mädchens in Velbert könnte am Montag am Wuppertaler Landgericht ein Urteil fallen. Den letzten von insgesamt acht Verhandlungstagen des nicht öffentlichen Prozesses hat die Kammer für 15 Uhr am Nachmittag terminiert. Im Falle einer Verurteilung könnten den sechs bulgarischstämmigen jugendlichen Angeklagten teils mehrjährige Haftstrafen drohen.

Das Verfahren hatte Ende August begonnen. Die Gruppe soll das Mädchen im April nach dem Besuch des Parkbads abgefangen haben. Dann sollen die beiden Haupttäter die damals 13-Jährige in einem Waldstück jeweils zweimal vergewaltigt und schwer sexuell missbraucht haben. Die übrigen damals 14 bis 17 Jahre alten Angeklagten sollen sich der Mittäterschaft beziehungsweise der Beihilfe dazu schuldig gemacht haben.

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Laut Anklage sollen die acht Jugendlichen am Tattag und -ort weitere Übergriffe auf die 13-Jährige vorgehabt haben, was erst eine couragierte Passantin verhindern konnte. Details aus dem Prozessverlauf wurden bislang nicht bekannt. Ein Gerichtssprecher kündigte an, dazu nach Ende der Verhandlung am Montag nähere Angaben zu machen. Das Opfer und seine Familie nahmen an dem Prozess als Nebenkläger teil.

Festnahme in der bulgarischen Großstadt Plovdiv

Zwei weitere mutmaßliche Komplizen, die sich mit ihren Familien nach der Tat in ihre bulgarische Heimat abgesetzt hatten, dürften sich ebenfalls bald vor einer Jugendkammer verantworten müssen. Beim Landgericht sind die Anklagen der Staatsanwaltschaft gegen die beiden heute 15-Jährigen eingegangen, dem Älteren werfen die Ermittler Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch vor, dem jüngeren Mittäterschaft. Als nicht unwahrscheinlich gilt, dass das Landgericht die beiden derzeit noch getrennten Verfahren gegen die beiden Heranwachsenden zusammenfasst und in einem Prozess verhandelt. Wochen nach der Tat im April waren die beiden Jugendlichen unabhängig voneinander in Plovdiv aufgrund eines Europäischen Haftbefehls festgenommen worden. Nach ihrer Auslieferung nach Deutschland kamen sie in Untersuchungshaft.

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In ihren ersten Vernehmungen bei der Polizei hatten sie angegeben, das Mädchen sei einverstanden gewesen und die sexuellen Handlungen seien auf freiwilliger Basis erfolgt. Die Staatsanwaltschaft hatte die Beweislage aber auch in ihrem Fall stets als „erdrückend“ bezeichnet. Unter anderem sollen die Jugendlichen den Übergriff selbst gefilmt haben - möglicherweise in der Absicht, das Material später zu verbreiten.