Neviges. Astrid Denecke, Anwältin des beschuldigten 14-Jährigen im Fall Kassandra, will nach der Ablehnung der Haftbeschwerde jetzt vor das Oberlandesgericht gehen. Die Begründung der Staatsanwaltschaft sei ihr "viel zu dünn". Der Junge soll das neunjährige Mädchen in einen Gully geworfen haben.
Die Haftbeschwerde im Fall Kassandra wird jetzt auch das Oberlandesgericht Düsseldorf beschäftigen. Nach dem Amtsgericht lehnte gestern auch das Landgericht Wuppertal den Antrag als unbegründet ab. Die Hamburger Anwältin Astrid Denecke kündigte an, auch die nächste Instanz anzurufen: „Wir gehen weiter.” Die Begründung der Staatsanwaltschaft sei ihr „viel zu dünn”, sagte Denecke auf Nachfrage der WAZ. Die Ermittler hätten keine neuen Beweise vorgelegt. „Es ist nichts dazugekommen.”
Staatsanwaltschaft und Polizei beschuldigen den 14-Jährigen, die neunjährige Kassandra am 14. September erst lebensgefährlich verletzt und dann in einen Gully geworfen zu haben. Faserspuren auf Kassandras Jacke und einem nicht näher bezeichneten Tatmittel belasten den mutmaßlichen Täter schwer. Die Anwältin sieht den Jungen durch eine blaue Plastiktüte, in der Kassandras Regenjacke gefunden wurde, entlastet. Auf der Tüte befinden sich fremde Fingerabdrücke, aber nicht die des mutmaßlichen Täters.
Unter enormen Zeitdruck
Denecke sieht sich durch den Fall unter enormem Zeitdruck. Wie sie das Oberlandesgericht genau überzeugen wolle, könne sie jetzt noch nicht sagen. Die Vorbereitung der erneuten Haftbeschwerde nehme einige Tage Zeit in Anspruch. „Ich muss erst mit meinem Mandanten sprechen.”
Die Staatsanwaltschaft will sich aus Rücksicht auf die Ermittlungen nicht näher zur Begründung äußern, die zur Ablehnung der Beschwerde führte. Die Behörde müsse die Akten – im Fall eines weiteren Antrags – an die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf übergeben. Denn nur die sei gegenüber dem Oberlandesgericht vertretungsberechtigt.
Geeignete Haftanstalt für Jugendliche
Der 14-Jährige sitzt bis dahin weiter getrennt von Mithäftlingen in Untersuchungshaft. Den Ort will die Staatsanwaltschaft „auch aus Schutz für den Betroffenen” nicht nennen. Staatsanwalt Rüdiger Ihl: „Er ist in einer für die Unterbringung von Jugendlichen geeigneten Haftanstalt.”