Neviges/Wuppertal. Oberlandesgericht muss entscheiden, wenn das Wuppertaler Landgericht seine Ablehnung nicht zurücknimmt.

Die Hamburger Anwältin Astrid Denecke hat erneut Haftbeschwerde im Fall Kassandra eingelegt. Das bestätigte das Wuppertaler Landgericht gestern auf Nachfrage der WAZ. Die Unterlagen seien eingegangen und lägen jetzt der Staatsanwaltschaft erneut zur Prüfung vor, sagt Gerichtssprecher Dr. Thorsten Anger. Dann werde das Gericht innerhalb weniger Tage entscheiden, ob es die Ablehnung der Haftbeschwerde zurücknehme oder bestätige. Sollte das Gericht seine Meinung nicht ändern, dann gehen die Unterlagen an die Generalstaatsanwaltschaft nach Düsseldorf. Das Oberlandesgericht muss dann als nunmehr dritte Instanz über die Haft des 14-Jährigen entscheiden.

Der Jugendliche soll die neunjährige Kassandra am 14. September lebensgefährlich verletzt und dann in einen Gully geworfen haben. Die Staatsanwaltschaft geht fest davon aus, dass der 14-Jährige ein Einzeltäter ist. Die Ermittler fanden Faserspuren vom Pullover des Jugendlichen auf Kassandras Jacke. Die Anwältin sieht den mutmaßlichen Täter ihrerseits entlastet, weil auf einer blauen Plastiktüte, in der Kassandras Regenjacke gefunden wurde, fremde Fingerabdrücke waren.