Sprockhövel. . Auf dem Hof von Wolfgang Trilling senkt sich an verschiedenen Stellen der Boden. Am Wohnhaus sind Risse zu sehen. Das Bergamt beim Regierungspräsidenten Arnsberg inspizierte vor einiger Zeit das Gelände. Eine Anerkennung als Bergschaden verweigert die Behörde bisher.
Wolfgang Trilling kämpft am Obersohler Weg um sein Haus. An dem Gebäude zeigen sich 17 Zentimeter breite Risse und unweit vom Gebäude entfernt ist ein etwa 1,50 Meter tiefer Tagesbruch aufgetreten. „Ein Bergbauschaden“, steht für Trilling fest.
Trilling hat ein Gutachten anfertigen lassen und besitzt alte Karten, nach denen rechts und links des Hauses Schächte eingezeichnet sind. In der Nähe befinden sich auf dem Sirrenberg eine Bergehalde und Luftschächte. Doch Mitarbeiter des Bergamtes beim RP Arnsberg erkennen die Schäden nicht als Bergbauschaden an. Trilling hat einen Hattinger Anwalt eingeschaltet, der seine Interessen vertreten soll und war zuvor mit dem ehemaligen Superintendenten des Evangelischen Kirchenkreises, Ernst Voswinkel, in Arnsberg. Voswinkel: „Ich konnte es nicht fassen, die Fachleute der Behörde waren überrascht, dass es in Sprockhövel überhaupt Bergbau gegeben hat. Da habe ich dann nichts mehr zu gesagt.“ Der Konflikt schwelt nun schon seit über einem Jahr. Trillings Anwalt, Gerald Meyser, und das Bergamt Arnsberg pflegen Schriftverkehr in dieser Sache.
Im Auftrag des RP (wir berichteten) werden zurzeit an verschiedenen Stellen der Stadt Bohrungen niedergebracht und Schächte wegen Einsturzgefährdung verfüllt.
Von einem Tagesbruch auf dem Grundstück Trilling, so gestern der Sprecher des Bergamtes, Andreas Nörthen, der den Fall kannte, sei bisher nichts bekannt.
Nach seiner Kenntnis liege bei Trilling kein Bergschaden vor. Die Kollegen hätten schriftlich festgehalten, dass das Haus auf einem mit Material verfüllten Steinbruch gebaut worden sei. Nörthen: „Man kann davon ausgehen, das unsere Fachleute das ganz genau geprüft haben. Auch unsere Unterlagen weisen nicht auf Bergbau unter dem Haus hin.“ Über den Tagesbruch wolle er die Fach-Kollegen informieren.
Bei unterschiedlichen Auffassungen, wie im Fall Trilling, empfahl Nörthen die Kontaktaufnahme mit dem Verband Bergbaugeschädigter Haus- und Grundbesitzer in Herten, vbhg.de