Sprockhövel.
Am 14. August starb eine 22-jährige Bochumerin bei einem schweren Verkehrsunfall auf der A 43 bei Sprockhövel, ihre beiden Mitfahrerinnen liegen noch im Krankenhaus, eine von ihnen schwebt auch zehn Tage nach dem Unfall noch in Lebensgefahr. Wichtige Untersuchungsergebnisse zum Unfallhergang fehlen noch.
Man sieht der Autobahnraststätte Hagelsiepen an, dass hier vor kurzer Zeit etwas Schlimmes passiert ist.
Der Regen kann der Collage nichts anhaben, eine Plastikfolie schützt die Bilder. Sie zeigen eine junge, lebenslustige Frau, nur wenige Meter entfernt vom Stumpf, der übrig blieb von dem Baum, mit dem der Pkw zusammenstieß. Auf dem Stumpf und davor haben Menschen Friedhofslichter aufgestellt. Auf dem Stumpf liegen außerdem ein Feuerzeug und der Teil einer Handyhülle. Hier ist am 14. August eine 22-jährige Bochumerin ums Leben gekommen.
Auch um das Leben einer 22-Jährigen aus Kamen muss immer noch gebangt werden. „Sie schwebt weiterhin in Lebensgefahr“, sagt Elke Hinterberg von der Staatsanwaltschaft Essen. Eine 22-jährige aus Witten liegt noch im Krankenhaus.
Die Ermittlungen über die Unfallursache haben noch keine neuen Ergebnisse gebracht. Nach den Aussagen der Wittenerin wollten die jungen Frauen im letzten Moment noch auf den Rastplatz abbiegen, weil sie ihn für die Ausfahrt Sprockhövel hielten, sagt Hinterberg. Dort hätten sie auf in andere Fahrtrichtung wechseln wollen, weil sie sich verfahren hatten. Es stünden sowohl noch das Dekra-Gutachten zum Unfallhergang als auch die Ergebnisse der Bluttests der Unfallbeteiligten aus.
Zur Kritik an der Beschilderung von Rastplatz und Ausfahrt Sprockhövel, die leicht verwechselt werden könnten, äußerste sich der Landesbetrieb Straßen NRW. „Bei der Beschilderung ist alles rechtens“, sagt Sprecher Helmut Poth. Man warte den Polizeibericht ab und werde gegebenenfalls die Beschilderung überprüfen.
Nach der Autobahnpolizei Dortmund handelt es sich bei der Raststätte Hagelsiepen nicht um eine Unfallhäufungsstelle, sagt Wolfgang Wieland, Leiter der Pressestelle. Eine solche gebe es im gesamten Zuständigkeitsbereich nicht.
Bei einem Kreuz, das der Pkw bei seinem Unfall beschädigt hatte, handele es sich um eine Gedenkstelle für einen Motorradfahrer, der auf der Strecke ums Leben gekommen sei, nicht auf dem Rastplatz.