Sprockhövel. Und wieder war es ein jugendlicher Unfallfahrer aus Sprockhövel, der sich jetzt vor Gericht verantworten musste. Das Urteil überrascht.

Bei Familie Methling hat es im vergangenen Oktober wieder heftig gerumst. Das Haus der Sprockhöveler Familie steht in einer langgezogenen Linkskurve an der Bochumer Straße und scheint rasende Autofahrer magisch anzuziehen. Der 19-jährige Verursacher des Unfalls musste sich jetzt vor Gericht wegen fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten.

Ein Abend mit viel Bier

Vorausgegangen war ein bierseliges Treffen des Angeklagten mit zwei Freunden. Kurz nach 2 Uhr nachts, so berichtete es der gelernte Elektriker dem erstaunten Richter Christian Amann, habe er mit bereits dunstigem Schädel auf eine App seines Handys geschaut und festgestellt, dass gerade die Benzinpreise sehr günstig waren.

Besoffen zur Tankstelle gefahren

Das fanden die Kumpels auch und so stiegen sie in den Nissan des Angeklagten und fuhren zu einer Tankstelle. Auf der Rückfahrt ist dann das passiert: Die Geschwindigkeit war wohl deutlich höher als die vorgeschriebenen 50 Stundenkilometer, der 19-Jährige war stark alkoholisiert (0,77 Promille) – wie seine beiden Mitfahrer auch. In diesem Zustand verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug, es wurde aus der Kurve getragen und donnerte gegen das vor dem Haus Bochumer Straße 135 geparkte Auto der Familie.

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Erinnerung an einen ähnlichen Unfall

Ende Mai 2022 war es das letzte Mal zu einem ähnlichen Verkehrsunfall vor der Haustür der Methlings gekommen – jedoch weit spektakulärer: Ein mit vier Personen besetzter Sportleihwagen war bei hoher Geschwindigkeit von der Straße abgekommen, hatte eine Mauer durchbrochen, einen Erdwall durchpflügt und eine Laterne umgefahren. Der 22-jährige Fahrer hatte eine Schneise der Verwüstung hinterlassen, das rund 100.000 Euro teure BMW-M3 Coupé hatte nur noch Schrottwert besessen. Der Fahrer hatte eine Geldstrafe und Fahrverbot bekommen.

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Unfall glimpflich verlaufen

Aber schlimmere Verletzungen hatten die Insassen nicht erlitten, auch jetzt im Oktober war der Unfall hinsichtlich der Personenschäden erstaunlich glimpflich verlaufen. „Schauen Sie sich das an“, rief der Richter in den Saal, der Angeklagte und sein Anwalt und auch die Staatsanwältin kamen nach vorne, um sich die Fotos von den zerstörten Autos anzuschauen. „So wie die aussehen, haben Sie einen Schutzengel gehabt!“, sagte Amann. Weit über 20.000 Euro Materialschaden waren zu besichtigen. Die drei Insassen wurden ins Krankenhaus gebracht, aber außer blutenden Nasen und ein paar Schürfwunden waren sie wohlauf.

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Angeklagter zeigt sich reumütig

Die beiden Polizeibeamten, die sich in der Unfallnacht kümmerten, wussten einiges Entlastendes über den Verursacher zu berichten. „Er kam uns schon entgegen und räumte ungefragt alles ein – zu schnell gefahren zu sein, zu viel Bier getrunken zu haben, es täte ihm alles sehr leid.“ Von der Jugendgerichtshilfe war noch zu erfahren, dass der Angeklagte am Morgen nach dem Unfall mit seinem Vater bei Familie Methling vorbeigekommen war, sich entschuldigt hatte und umgehend alle Versicherungsfragen zur Schadensregulierung in Angriff genommen hatte.

Staatsanwältin baut eine goldene Brücke

Die Staatsanwältin zeigte sich beeindruckt von der Konsequenz, mit der der Angeklagte seiner Umwelt gezeigt hatte, wie sehr er sein Verhalten bereut. Auch der Umstand, dass er seinen Job als Elektriker nur motorisiert auf Dauer ausüben kann, motivierte sie, für Milde zu plädieren. Der Tatvorwurf der fahrlässigen Körperverletzung (gegenüber seinen ebenfalls angetrunkenen Freunden) wurde fallengelassen, das Verfahren vorläufig eingestellt. Der 19-Jährige muss nun ein ADAC-Fahrertraining absolvieren und 1500 Euro Strafe an die Johanniter-Unfallhilfe zahlen. Den Führerschein erhielt er zurück.

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