Sprockhövel. Es hätte Tote geben können: Vor einem Jahr ereignete sich ein schwerer Unfall in Sprockhövel. Der angetrunkene Fahrer stand jetzt vor Gericht.
Ein spektakulärer Unfall ereignete sich fast genau vor einem Jahr, am 28. Mai 2022 auf der Bochumer Straße in Sprockhövel. Da krachte es ganz heftig am Haus von Familie Methling (unsere Zeitung berichtete). Ein mit vier Personen besetzter Sportleihwagen war bei hoher Geschwindigkeit in einer Rechtskurve von der Straße abgekommen, hatte eine Mauer durchbrochen, einen Erdwall durchpflügt und eine Laterne umgefahren. Jetzt musste sich der 22-jährige Fahrer, der auch noch vom Unfallort geflohen war, vor Gericht verantworten.
Gleich mehrere Anklagepunkte
Gleich mehrere Anklagepunkte kamen zusammen: Er war unter Alkoholeinfluss gefahren – über 0,8 Promille – hatte sich vom Unfallort entfernt und wegen seiner Rücksichtslosigkeit andere Menschen gefährdet. Ein Dutzend Zeugen waren geladen, unter anderem die Familie, denen vor einem Jahr noch zwei Tage nach dem Unfall der Schrecken in den Gliedern saß.
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Start in ein gemütliches Wochenende
Es sollte damals für Familie Methling eine gemütliches Wochenende werden. Der Vater hatte morgens Brötchen gekauft, seine Frau Heike war im Badezimmer, als es um kurz vor 9 Uhr plötzlich krachte. „Es rummste und bollerte“, beschrieb sie damals die Situation. Auch ihre Kinder schauten aus den Fenstern auf die Straße. Der Anblick sei unfassbar gewesen, erzählte die Familie. Die rauchende und völlig zerstörte Karosse, ein BMW-M3 Coupé war kurz vor dem Wohnhaus Bochumer Straße 135 an der demolierten Laterne zum Halten gekommen, hinter sich eine Schneise der Verwüstung.
Beträchtlicher Sachschaden
Der Sachschaden war beträchtlich. Mauerteile waren gegen die Hausfassade geflogen, Fensterscheiben zu Bruch gegangen, Autoteile sogar übers Dach bis in den Garten geflogen und die Laterne war aufs Dach geschlagen. Sofort rief die Familie einen Rettungswagen und die Polizei und schaute nach den Insassen des Unglückswagens. Froh war sie, dass niemand zu dem Zeitpunkt vor dem Haus war. „Wenn wir die Mauer nicht gehabt hätten, wäre der BMW in unser Wohnzimmer gefahren.“ Da waren sich die Bewohner sicher.
Zeuge spricht von „irrsinniger Geschwindigkeit“
Ein Wittener Jeepfahrer, der ebenfalls auf dem Weg Richtung Sprockhövel unterwegs war, erklärte den Polizeibeamten damals vor Ort, dass das Unfallfahrzeug ihn mit „irrsinniger Geschwindigkeit“ überholt habe. Die Polizei schätzte den Sachschaden auf 100.000 Euro. Die vielen Zeugen mussten am Mittwoch vor Gericht allerdings nicht aussagen, da der junge Mann ein komplettes Geständnis ablegte. Die Anklagepunkte träfen zu, räumte er ein und entschuldigte sich in seinem Schlusswort, das allen Angeklagten zusteht, auch bei den Geschädigten, in dem er sich zu ihnen wandte.
Angeklagter zeigt sich reumütig
Es tue ihm wirklich leid und er habe daraus gelernt. So etwas würde mit Sicherheit in seinem Leben nicht mehr vorkommen, versicherte er. Das Geständnis rechnete die Staatsanwältin dem jungen Mann an. Betonte aber auch, dass es ein extrem rücksichtsloses Verhalten gewesen sei, das der Angeklagte an den Tag gelegt habe. Sie forderte eine Strafe von 600 Euro und zusätzlich drei Monate Führerscheinentzug.
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Verteidiger bittet, auf Führerscheinentzug zu verzichten
Verteidiger Sam Benecken widersprach nicht, dass es ein verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten gewesen ist, das sein Mandant vor einem Jahr an den Tag gelegt hat. „Aber sein vollkommenes Geständnis ist hoch anzusiedeln“, sagte er. Außerdem machte er deutlich, dass den jungen Mann die Folgen seines Verhaltens noch lange beschäftigen werde. Denn es handele sich um einen Schaden über 100.000 Euro, den er verursacht habe. Und das unter Alkoholeinfluss. Man wisse nicht, wie die Versicherung damit umgehe. Er plädierte für eine deutlich geringere Geldstrafe und keinen Führerscheinentzug.
Urteil: 600 Euro Geldstrafe und Fahrverbot
Richter Johannes Kimmeskamp verhängte dann ein Strafmaß entsprechend den Forderungen der Staatsanwältin. 600 Euro Geldstrafe und drei Monate Führerscheinentzug. Auch er hielt dem Angeklagten zugute, dass er ein komplettes Geständnis abgegeben hat. Sonst wäre das Strafmaß deutlich höher ausgefallen. Aber die Rücksichtslosigkeit, die zu dem Unfall geführt hat, wertete auch der Richter schwer.
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