Oberhausen. . Arbeit der Engagierten aus der über 100 Jahre alten Siedlung steht still. Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet. Zwangsversteigerung im März.
Mit dem neuen Jahr wird in der über 100 Jahre alten Arbeitersiedlung Stemmersberg auch die Hoffnung laut, dass es Klarheit über die Zukunft des dort engagierten Vereins gibt.
Der Stemmersberg e.V. hat vor über zwei Jahren Insolvenz angemeldet. Damit drohten der denkmalgeschützten Siedlung in Osterfeld Fördergelder zur Sanierung in sechsstelliger Höhe verloren zu gehen. Mit dem umfangreichen Fall beschäftigen sich Fachleute fürs Insolvenzrecht bis heute – noch ist das Verfahren nicht eröffnet. Gläubiger sollen Forderungen in Höhe von über 100.000 Euro an den ehrenamtlich geführten, zahlungsunfähigen Verein haben. Die Stadt hat auch noch ein Zwangsversteigerungsverfahren eröffnet, weil sich nicht gezahlte Grundabgaben häufen. Der Termin ist im März.
Vorstand äußert sich nicht
Die Arbeit des Vereins liegt brach, seine Zukunft ist ungeklärt. Offiziell äußert sich der Vorstand bisher nicht – Unmut wird aber deutlich. Helfen könnte ihm nun die Eigentümerin der Siedlung.
Die Arbeitersiedlung Stemmersberg gehört der Landesentwicklungsgesellschaft Immobilien AG (LEG). Bis zum Jahr 2000 hat sie die Wohnhäuser saniert. Für die Verschönerung des Wohnumfeldes standen Fördergelder im Rahmen der IBA Emscherpark bereit. Um diese abzugreifen, gründeten Mieter 1997 ihren Verein, über den Mittel für Gestaltung von Hofflächen und auch den Aufbau eines demolierten Hauses als Gemeinschaftshaus beantragt wurden. Die Arbeiten wurde zur Hälfte in Eigenleistung erbracht. Das Grundstück, auf dem das Gemeinschaftshaus steht, erhielt der Verein von der LEG als Erbpacht.
Geld nicht im Gebersinn genutzt
Der Grund der Insolvenz liegt Jahre zurück, wie Fachleute des vorläufigen Insolvenzverwalters, die Kanzlei Axel Schwenkter, nachzeichnen. Es soll Streit mit dem Fördergeldgeber gegeben haben. Zuschüsse wurden nur verzögert gezahlt. Der Verein soll auf einen Kontokorrentkredit bei der Sparkasse zurückgegriffen haben, um laufende Kosten zu bezahlen. Weil dem Bankinstitut offenbar Sicherheiten fehlten, habe es 2012 die Kontokorrentlinie gestutzt – zur Tilgung seien dann ausgezahlte Fördergelder genutzt worden. Das sei aber nicht im Sinne des Förderers gewesen. Der Verein konnte somit die Verwendung der Zuschüsse nach Förderrichtlinien nicht mehr nachweisen, erhielt deshalb keine weiteren Mittel.
Eröffnet ist das Verfahren noch nicht, weil unklar ist, ob genug Geld zur Deckung der Verfahrenskosten da ist. Der einzige Vermögenswert des Vereins ist nach Angaben des vorläufigen Verwalters das Erbbaurecht, das der Verein für das Grundstück des Gemeinschaftshauses hält. Mit dem jetzt von der Stadt erwirkten Zwangsversteigerungsverfahren wird nun nach einem Interessenten für genau dieses Erbbaurecht gesucht. Laut vorläufigem Verwalter sei Kontakt zur LEG gesucht worden, ob sie das Erbbaurecht kaufen will. Mit dem Geld könnten die Kosten fürs Insolvenzverfahren gedeckt werden.