Oberhausen. Ein wenig zu auffällig unauffällig ließ ein 28-Jähriger den Inhalt seiner Hosentasche auf den Boden fallen, als ihn die Polizei Oberhausen im November kontrollierte. Kein Wunder: In der Tasche befand sich eine scharfe Patrone Kaliber 7,65 Millimeter. Dass sie echt gewesen ist, davon will der Mann nichts gewusst haben.
Einen Zufallsfang machten Polizeibeamte bei einem Sondereinsatz gegen Rocker am 23. November 2013 in Oberhausen. Ein wenig zu auffällig unauffällig ließ ein 28-jähriger Dinslakener den Inhalt einer Hosentasche auf den Boden fallen. Zwischen Kleingeld fand sich eine scharfe Patrone Kaliber 7,65 Millimeter. In zweiter Instanz musste sich nun das Landgericht Duisburg mit dem Fall beschäftigen.
Zu drei Monaten Haft mit Bewährung hatte der Amtsrichter den 28-Jährigen im Mai verurteilt. Vergeblich hatte der Mann erklärt, er habe nicht gewusst, dass die Patrone in seiner Tasche echt gewesen sei. Die Frage, warum er sie verschwinden lassen wollte, als die Polizei den Kraftfahrer aufforderte, seine Taschen zu leeren, blieb unbeantwortet.
Der 28-Jährige zog dennoch in die Berufung. Sein Verteidiger erklärte: „Wenn wir schon keinen Freispruch kriegen können, wäre uns eine Geldstrafe lieber.“ Denn sein Mandant hatte bereits zweifach unter Bewährung gestanden. Er habe schon mehrfach die Erfahrung gemacht, dass die Vollstreckungsgerichte frühere Berufungen trotz einer neuen Bewährungschance widerrufen würden, so der Anwalt.
Geldstrafe von Staatsanwältin nicht gestattet
Doch zu einer Geldstrafe konnte sich die Staatsanwältin nicht durchringen: „Drei Monate mit Bewährung sind mehr als angemessen.“ Schließlich weise das Vorstrafenregister des Angeklagten ein Dutzend Eintragungen auf. Auch nach dem Waffengesetzverstoß war der 28-Jährige, der in der halben Republik mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, verurteilt worden. „Das Urteil müssten wir mit einbeziehen“, meinte der Vorsitzende.
Bei jemandem mit einer weißen Weste, so der Richter, wäre das Verfahren vermutlich eingestellt worden. „Aber es gibt nun mal diese ganzen Akten hier.“ Und es dränge sich die Frage auf, warum jemand eine Patrone in der Tasche habe. „Möglicherweise, um sie später in eine Pistole zu stecken.“ Seufzend zog der Angeklagte die Berufung zurück.