Oberhausen. Der politische Wille ist zwar da, den Abriss des als Jugendstilvilla eingestuften Gebäudes „Villa Rück“ an der Oberhausener Straßburger Straße zu verhindern, doch das Eigentumsrecht ist nun mal auf Seiten des neuen Rück-Möbelhaus-Besitzers. Nun soll es erst einmal Gespräche geben.

Alle Fraktionen im Rat setzen sich für den Erhalt der „Villa Rück“ vor dem Möbelhaus Rück im Schladviertel ein. Der neue Eigentümer, das Möbelunternehmen XXXL, will die Immobilie und ein paar Bäume zugunsten von Parkplätzen beseitigen lassen. Die Bürgerinitiative „Rettet die Villa Rück“ hat bereits über 2400 Unterschriften dagegen gesammelt.

„Die Gespräche der Stadt zeigen, dass wir alles machen, um die Villa zu retten. Niemand ist für den Abriss der Villa, aber wie ist dieses Ziel zu erreichen?“, fragte SPD-Fraktionschef Wolfgang Große Brömer im Hauptausschuss. Zuvor hatte Ordnungsdezernent Frank Motschull versichert, es werde weitere intensive Gespräche mit dem neuen Rück-Eigentümer geben. Das Problem: Die Jugendstilvilla steht nicht unter Denkmalschutz und gilt nach diversen Umbauten heute nicht mehr als denkmalwürdig. Rein rechtlich kann der Eigentümer auf seinem Gelände das Haus einfach abreißen.

„Kein Bebauungsplan verhindert einen Abriss“

Kurioserweise hat 1989 die Stadt selbst einen Antrag auf Denkmalschutz der Villa gestellt; der damalige Eigentümer aber dagegen Widerspruch eingelegt. Dieses Verfahren wurde nie abgeschlossen. Planungsdezernentin Sabine Lauxen forschte in den Akten, fand aber keinen Schluss-Vermerk. Nach Recherchen stellte sie fest: „Schon damals war die Villa nicht denkmalwürdig.“

Bürgerinitiative, BOB und CDU schlagen vor, per Bebauungsplan zu verbieten, dass auf der Fläche des Gebäudes noch einmal ein Haus errichtet werden darf. Das würde den Abriss unattraktiv machen. Dagegen sagte Lauxen: „Kein Bebauungsplan verhindert einen Abriss.“