Oberhausen. .
Der heftige Regen und die starken Gewitterböen haben in Oberhausen schwere Schäden angerichtet. Jetzt fragen sich viele, welche Versicherung für die unterschiedlichen Schäden aufkommt.
„Bei Autos ist das relativ unproblematisch“, weiß Ingo Aulbach, Sprecher des Bezirks Oberhausen im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK): „Die Teil- und die Vollkasko-Versicherungen kommen dafür auf, wenn Autos durch umgestürzte Bäume, Hagel, herabgefallene Dachziegel oder durch Überflutung von Straßen beschädigt wurden. Sie zahlen zwar abzüglich der mit dem Versicherungsnehmer vereinbarten Selbstbehalte, aber ohne Rabattrückstufung.“ Wichtig ist, dass der Schaden den betreuenden Versicherungsvermittlern zügig gemeldet wird. Dann können die Schadenskosten auch zeitnah ersetzt werden.
Bei Sturm und Gewitterböen ist die Windstärke wichtig: Bei Windstärke 8 und mehr sind für Häuserschäden die Gebäudeversicherung, bei Wohnungen die Hausratversicherungen zuständig. Brandschäden sind in der Gebäudeversicherung oder, bei Mietern, in der Hausratversicherung ebenfalls abgesichert.
Elementarschadenversicherung
Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag ersetzt in der Regel die eigene Hausratversicherung. Ein genauer Blick in die Vertragsunterlagen gibt Auskunft, ob auch zertrümmerte Fenster- und Glasscheiben erneuert werden.
Für Hochwasserschäden, zum Beispiel verursacht durch einen Rückstau aus der Kanalisation, kommt nur eine Elementarschadenversicherung auf, die in die bereits bestehende Gebäude- oder Hausratversicherung eingeschlossen werden kann. „Diese Elementarschadenversicherung deckt auch Schäden von Erdrutschen, Erdsenkungen und sogar von Erdbeben ab“, sagt Aulbach.
„Ein Fernglas leistet gute Dienste“
Hauseigentümer, die dem ersten Anschein nach glimpflich davongekommen sind, sollten dennoch ihr Hausdach mustern. Denn auch verschobene oder gerissene Dachziegel sind Gewitterschäden, die vom Dachdecker auf Kosten der Gebäudeversicherung gerichtet werden sollten. „Ein Fernglas leistet gute Dienste und ist ungefährlicher als eine eigene Inspektion auf dem Dach.“ Übrigens können auch Schäden an getragener Kleidung (etwa durch Sturz in der Gewitterböe) von der Hausratversicherung übernommen werden.
Das oberste Gebot für Geschädigte: „Alle Schäden melden, möglichst mit Fotos dokumentieren und dann den betreuenden Versicherungskaufleuten die Geldbeschaffung überlassen. Ob etwa abgerissene Antennen, zerstörte Gartenhäuser oder Markisen und andere Außenanlagen mitversichert sind, können sie schneller feststellen als ein Geschädigter.“