Oberhausen. Ein 37-jähriger Oberhausener musste sich wegen Abgabe von Drogen an Minderjährigen vor dem Landgericht Duisburg verantworten. Der Hausmeister einer Realschule hatte in mehreren Fällen Drogen an Schüler abgegeben und mit ihnen gemeinsam Marihuana und Amphetamin konsumiert.

Wegen der Abgabe von Drogen an Minderjährige musste sich ein 37-jähriger Oberhausener vor dem Landgericht Duisburg verantworten. Der Hausmeister einer Realschule in der Oberhausener Innenstadt hatte zwischen November 2013 und Januar 2014 in mehreren Fällen Drogen an Jugendliche abgegeben und mit ihnen gemeinsam Marihuana und Amphetamin konsumiert. Bei der Hauptverhandlung kam er knapp um einen Aufenthalt hinter Gittern herum.

Insgesamt acht Fälle listete die Anklage auf. Zwischen November 2013 und Januar 2014 hatte der Angeklagte mit zwei 16-jährigen Jungen und einem16-jährigen Mädchen Joints geraucht und Amphetamin durch die Nase gezogen. Ein Junge bekam von ihm bei zwei Gelegenheiten zum Selbstkostenpreis kleinere Mengen Rauschgift, die für Mitschüler vorgesehen waren.

"Ich weiß nicht, warum ich mich darauf eingelassen habe"

Der rückhaltlos geständige Angeklagte gab sich wortreich Mühe, Reue zu zeigen. Zur Tatzeit sei er seit mehreren Monaten durch eine Sportverletzung außer Gefecht gesetzt gewesen. Zu vielen Schülern habe er ein Verhältnis gehabt, das weit über das hinausging, was zwischen Hausmeister und Schülern üblich sei. „Sie kamen mit Problemen zu mir, ich habe ihnen bei Hausarbeiten geholfen.“ So habe es ihn sehr gefreut, dass ihn einige Jugendliche auch während seiner Krankheit besuchten.

Durch Zufall sei man auf das Thema Drogen gekommen. Er habe gestanden, dass er gelegentlich welche konsumiere. Da hätten ihn die Schüler gedrängt, er solle ihnen für Partys etwas besorgen. „Ich weiß bis heute nicht, warum ich mich darauf eingelassen habe“, so der Angeklagte. Finanzielles Interesse habe er dabei jedenfalls nicht gehabt.

Drei Jahre auf Bewährung

„Ich war seit 17 Jahren Hausmeister bei der Stadt Oberhausen. Von einem Tag auf den anderen habe ich alles verloren. Und das durch meine eigene Schuld.“ Auch für die Jugendlichen, die es alle erstmals mit der Polizei zu tun bekamen, habe es ihm Leid getan. „Ich habe mich bei allen entschuldigt, dass ich sie in eine solche Lage gebracht habe.“

Staatsanwalt wie Gericht werteten die Taten als minderschwere Fälle, womit die Mindeststrafe von einem Jahr pro Fall deutlich unterschritten werden konnte. Die Strafkammer setzte am Ende eine 18-monatige Haftstrafe auf drei Jahre zur Bewährung aus. Obendrein muss der Angeklagte, der inzwischen als Tourbegleiter eines Comedians arbeitet, 1000 Euro Geldbuße an eine gemeinnützige Organisation zahlen.