Gelsenkirchen. Das Geld, das Toilettengänger auf dem Teller vor dem Örtchen hinterlassen, steht zumindest teilweise Klofrau zu. Das Unternehmen, das für die Toilettenreinigung im Centro Oberhausen zuständig ist, sah das anders - und strich die Münzen ein. Zu Unrecht, wie jetzt ein Gericht entschied.

Eine Toilettenaufsicht in einem Einkaufszentrum hat Anspruch auf einen Teil der Sammelteller-Einnahmen. Dies hat das Arbeitsgericht Gelsenkirchen im Fall einer Frau entschieden, die als Beschäftigte eines Reinigungsunternehmens im Centro Oberhausen als sogenannte Sitzerin arbeitete.

Wie das Gericht am Mittwoch in einer vom Landesarbeitsgericht Hamm veröffentlichten Mitteilung berichtete, war es Hauptaufgabe der Frau, sich ständig an einem der Tische mit Sammelteller aufzuhalten und das Geld regelmäßig abzuliefern.

Mit Reinigungsarbeiten war sie nicht betraut. Sie hatte das Unternehmen verklagt, an den Teller-Einnahmen von Mai und Juni 2013 beteiligt zu werden. Den Besuchern werde suggeriert, dass freiwillig ein Trinkgeld für das Reinigungs- und Aufsichtspersonal gegeben werden könne, begründete sie ihre Klage.

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Firma spricht von einem "freiwilligen Nutzungsentgelt"

Das Unternehmen hielt dagegen, dass es sich - auch nach der Vorstellung der Besucher - nicht um ein Trinkgeld, sondern um ein freiwilliges Nutzungsentgelt handele.

Das Gericht sprach der Frau nun zunächst einen Auskunftsanspruch über die Höhe der Einnahmen in den beiden Monaten zu. Dagegen kann die Firma in Berufung gehen. Die Kammer geht aber davon aus, dass "der Klägerin ein der Höhe nach noch unbestimmter Zahlungsanspruch gegen das Reinigungsunternehmen zusteht". Die Höhe müsse im weiteren Verfahren bestimmt werden, so das Gericht. (dpa)