Oberhausen. Man kann nicht mit Sicherheit sagen, ob es dran liegt, dass das Oberhausener Jobcenter bei säumigen Langzeitarbeitslosen härter durchgreift als früher oder ob die Arbeitslosen hier nachlässiger geworden sind. Fakt ist jedenfalls: Die Zahl der Sanktionen stieg an – im Unterschied zum Bundestrend.

Immer mehr Bezieher von Arbeitslosengeld II in Oberhausen mussten zuletzt mit Strafen belegt werden, weil sie ihren Pflichten nicht nachkamen. Ein Vergleich mit der bundesweiten Entwicklung zeigt: In den ersten drei Quartalen 2013 hat das Jobcenter Oberhausen neun Prozent mehr Bezieher von Arbeitslosengeld II sanktioniert als im gleichen Zeitraum 2012 – und ihnen deutlich ihren Hartz-IV-Satz gekürzt. Bundesweit dagegen nahm die Zahl dieser Fälle um 3,6 Prozent ab.

Ohne irgendeinen triftigen Grund

Hauptgrund für die gegenläufige Entwicklung vor Ort ist die gestiegene Zahl an so genannten Meldeversäumnissen.

Hatten sich von Januar bis September 2012 von insgesamt 2960 Bestraften ALG-II-Beziehern 1817 ohne triftigen Grund nicht regelmäßig bei der Behörde zurückgemeldet, so stieg diese Anzahl im gleichen Zeitraum ein Jahr später auf 2522 Fälle an. Ihr Anteil an allen Strafen nahm von 61 auf 78 Prozent zu.

„Die Gründe für eine fehlende Rückmeldung werden natürlich von uns überprüft“, erklärt Josef Vogt, der Sprecher des Jobcenters Oberhausen. „Gibt es keinen nachvollziehbaren Grund, wie zum Beispiel eine Erkrankung, wird die Sanktion verhängt.“ Und das gelte auch für andere Versäumnisse, etwa für nicht eingehaltene Auflagen wie die, sich innerhalb einer bestimmten Frist auf eine bestimmte Anzahl von freien Arbeitsplätzen bewerben zu müssen oder an einem Bewerbungstraining teilzunehmen.

Empfindliche Strafen

Die finanziellen Strafen sind durchaus empfindlich. Im September 2012 wurden im Durchschnitt 117,36 Euro einbehalten. Der Regelsatz für einen Alleinstehenden betrug damals 374 Euro. Das bedeutete bei ihnen einen Verzicht auf 31 Prozent des Regelsatzes. Im September 2013 lag die durchschnittliche Strafe bei 99,80 Euro. Das waren noch 26 Prozent des Regelsatzes von 382 Euro.

Bundesweit variierte die Höhe dieser Strafen zwischen 64,62 Euro im Landkreis Wesermarsch in Niedersachsen und 215,89 Euro im Landkreis Neumarkt/Oberpfalz in Bayern.

Wie gering insgesamt aber der Anteil der Arbeitslosengeld-II-Empfänger ist, die in Oberhausen mit Geldbußen zur Einhaltung ihrer Pflichten angehalten werden mussten, belegt die so genannte Sanktionsquote. Sie lag im September 2012 bei 3,3 Prozent aller Oberhausener Hartz-IV-Empfänger und betraf ein Jahr später 3,4 Prozent der insgesamt 19.757 erwachsenen Erwerbsfähigen, die mindestens drei Stunden am Tag arbeiten könnten, jedoch ALG II bezogen.