Duisburg. Schwarzarbeit im großen Stil: Ein 34-jähriger Duisburger und eine 41-jährige Oberhausenerin müssen sich nun vor der Wirtschaftskammer des Duisburger Landgerichts verantworten. Ihnen wird Steuerhinterziehung und Vorenthalt von Arbeitnehmerentgelt vorgeworfen.

Mit Schwarzarbeit in großem Stil muss sich seit Freitag die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Duisburg auseinandersetzen. Einem 34-jährigen Duisburger und einer 41-jährigen Oberhausenerin wird Steuerhinterziehung und Vorenthalt von Arbeitnehmerentgelt vorgeworfen.

In den Jahren 2004 bis 2010 sollen die beiden Angeklagten beim Fiskus und den Sozialversicherungsträgern insgesamt einen Schaden von rund drei Millionen Euro verursacht haben.

Die beiden Angeklagten sollen laut Staatsanwaltschaft in die kriminellen Machenschaften einer Tätergruppe verstrickt gewesen sein, die nacheinander in Gelsenkirchen und Duisburg mehrere Bauunternehmen gründete. Der Duisburger soll dabei gemeinsam mit zwei Haupttätern, von denen einer sein Bruder war, eine führende Rolle inne gehabt haben. Die Haupttäter - zwei wurden bereits 2011 zu je sechs Jahren Gefängnis verurteilt - sollen aus dem Hintergrund agiert haben: In den Firmen selber waren nur Strohleute als Geschäftsführer eingesetzt.

Erhebliche psychische Probleme

Eine davon soll die Oberhausenerin gewesen sein. Sie war zum Zeitpunkt der Taten mit dem Mitangeklagten liiert. Mit dem operativen Geschäft soll sie aber kaum etwas zu tun gehabt haben, sondern nur auf Anweisung Geld abgehoben und Unterschriften geleistet haben. Ihr Büro soll sie nur alle zwei Monate gesehen haben.

Auf den Baustellen sollen die Beschäftigten ihren Lohn vor allem in bar erhalten haben. Damit die Schwarzarbeit nicht gleich jedem auffiel, sollen die Bücher der beteiligten Firmen kräftig manipuliert worden sein. Die Anklage geht davon aus, dass die Taten nicht nur unter dem Einfluss des Wettbewerbsdruckes in der Baubranche erfolgten, sondern nicht zuletzt dem Angeklagten, seinem Bruder und einem weiteren Mittäter einen luxuriösen Lebensstil ermöglichten.

Die Oberhausenerin soll dagegen mit einem schmalen Entgelt von 1500 bis 2000 Euro im Monat entlohnt worden sein. Nach den Mitteilungen ihres Verteidigers leidet die Frau infolge der Ermittlungen gegen sie unter erheblichen psychischen Problemen. Das Gericht hatte deshalb vorsorglich gestern einen Arzt bereit gestellt, der die Frau im Auge behielt.

Für das Verfahren sind mehrere Fortsetzungstermine geplant.