Oberhausen. Wohnungskündigungen wegen Rauchbelästigung hat es in Oberhausen noch nicht gegeben, so der Mieterschutzbund. Was ist erlaubt in den eigenen vier Wänden?
Mieter, die durch ihren Zigarettenrauch Nachbarn belästigen, können ihre Wohnung verlieren. Dies entschied nun das Amtsgericht Düsseldorf im Verfahren gegen einen 75-jährigen Rentner, der Kette raucht und seine Wohnung nicht ausreichend lüfte. Ihm sei zu recht gekündigt worden. Oberhausener Raucher, die jetzt Angst haben, aus ihrer Wohnung zu fliegen, können aber wohl aufatmen. „Das ist ein absoluter Einzelfall“, erklärt Harald Bartnik, Geschäftsführer des Mieterschutzbundes Mülheim und Umgebung eV., zu dem neben Essen auch Oberhausen gehört. „Das Urteil ist in der ersten Instanz ergangen und noch nicht rechtskräftig.“
Auch wenn Mieter im Grundsatz erst einmal in ihren vier Wänden tun und lassen können, was sie wollen – etwa auch rauchen – gibt es jedoch bestimmte Grenzen. „Diese beginnen dort, wo andere Nachbarn belästigt werden“, so Bartnik. Das kann etwa durch Gerüche sein. „So einen Fall wie in Düsseldorf hatten wir bisher in Oberhausen nicht, aber auch hier bekommen wir öfters Anfragen, was man denn bei rauchenden Nachbarn machen kann.“ Meistens geht es dann um Leute, die im Flur oder im Keller qualmen. „In Gemeinschaftseinrichtungen ist das aber untersagt.“
Das Grillen auf dem Balkon nicht übertreiben
Weitere Belästigungen können vorliegen, wenn ein Mieter es nicht so genau mit der Hygiene nimmt oder durch Essensgerüche. „Das Grillen auf dem Balkon stellt kein Problem da, man sollte es aber nicht übertreiben.“
Ein großer Bereich in der Beratung beim Mieterschutzbund seien Lärmbelästigungen. „Davon haben wir eigentlich jeden Tag einen Fall“, laut Bartnik. „Das liegt daran, dass immer weniger Wohnungen einen Teppichboden haben, der den Schall absorbiert. Zudem gibt es Konflikte zwischen älteren und jüngeren Mietern.“ Insgesamt gesehen würden aber nur wenige Belästigungs-Fälle vor Gericht landen. „Der Großteil lässt sich in Gesprächen lösen.“
Sozialarbeiter können Lösungen finden
Positiv hebt Bartnik hervor, dass viele große Wohnungsgesellschaften inzwischen Sozialarbeiter beschäftigen. „Die können Lösungen finden, mit denen alle Seiten leben können.“
Die Interessengemeinschaft der privaten Haus- und Wohnungseigentümer, „Haus und Grund“, rät ihren Mitgliedern ebenfalls, zunächst Wege zu finden, die nicht in einem Gerichtsverfahren enden. „Ganz wichtig ist es, die Belästigungen detailliert schriftlich festzuhalten.“ so Jochen Schütz, der Geschäftsführer von Haus und Grund in Oberhausen. „Eine einfache Angabe, dass es immer mal wieder Belästigungen gibt, reicht nicht aus.“ Vermieter sollten sich deshalb darum bemühen, bei möglichst vielen Nachbarn sogenannte „Belästigungsprotokolle“ einzufordern. „Dort wird vermerkt, wann genau es zu einer Belästigung kam“, so Schütz. Damit hätte man auch vor Gericht bessere Chancen. Zunächst gibt es aber das Instrument der Abmahnung.
Vermieter können im Einzelfall Schadensersatz verlangen
In Einzelfällen können Vermieter Schadensersatz von ketterauchenden Mietern verlangen. „Das ist etwa dann der Fall, wenn Wände durch einfaches Überstreichen nicht wieder weiß werden oder auch Fensterrahmen durch den Zigarettenqualm angegriffen sind.“