Duisburg. Die fristlose Kündigung eines Düsseldorfer Rauchers bleibt eine Ausnahme. Das sagen Duisburger Mieter- und Eigentümer-Vereine gleichermaßen. Nachbarschafts-Konflikte zwischen Rauchern und Nichtrauchern seien selten - und ließen sich auch ohne Anwälte lösen.

Friedhelm Adolfs soll seine Düsseldorfer Wohnung verlassen und sorgt damit bundesweit für Aufsehen. Denn der 75-Jährige Raucher, so entschied das Düsseldorfer Amtsgericht am Mittwoch, belästige mit seinem Zigarettenqualm die Nachbarn.

Also müsse er gehen. Kein Grundsatzurteil, betonte das Gericht bei der Verkündung. „Ein Einzelfall“, bestätigt Georg Jachmich. Der Geschäftsführer vom Verein der Haus- und Grundeigentümer (HuG) in Duisburg ist sich sicher: „Jeder kann in seiner Wohnung tun und lassen, was er will.“ Das gelte auch für Raucher.

Konflikte sind sehr selten

4300 Mitglieder vertritt HuG in Duisburg. Einen Fall, bei dem wegen Rauchens in der eigenen Wohnung ein größerer Konflikt entstanden sei, habe Jachmich bislang nicht erlebt. Er sei überzeugt: „In der Regel haben Vermieter keine Chance, einen rauchenden Mieter rauszuklagen.“ In Friedhelm Adolfs Fall hätten außergewöhnliche Faktoren des Gericht dazu veranlasst, die fristlose Kündigung zu bestätigen. „Das Urteil ist ein Ausnahmefall.“

An einen Streit zwischen Rauchern und Nichtrauchern unter einem Dach kann sich Ute Dahmen erinnern. „In Rahm hatten sich Mieter durch den Rauch eines Nachbarn gestört gefühlt“, erzählt die Mitarbeiterin der Wohngenossenschaft (WoGe) in Duisburg-Mitte. Doch der Streit sei ohne Anwälte beigelegt worden.

Ausziehen musste keiner. Über 1800 Wohnungen verfügt die WoGe allein in Duisburg-Mitte, Raucher-Konflikte seien die Ausnahme. „Und wenn es doch einmal zu einem Streit kommt, haben wir Konfliktmanager, die dabei helfen, die Probleme schnell zu lösen.“

„Gerüche sind immer ein Thema“

Lärmbelästigung und Grillrauch seien die Streitgründe Nummer eins zwischen Nachbarn, sagt Sonja Herzberg, Anwältin beim Mieterbund Rhein-Ruhr. Beschwerden über rauchende Mieter kämen hingegen äußerst selten vor.

„Mieter, die sich durch Zigarettenrauch belästigt fühlen, könnten das Urteil zwar als Bestätigung verstehen“, räumt Herzberg ein. Sie warnt jedoch davor, zu viel Hoffnung in diesen Einzelfall zu stecken.

Gebag-Sprecherin Adriana Bongard-Fuchs glaubt indes nicht an eine plötzliche Prozesswelle: „Unangenehme Gerüche sind zwischen Nachbarn immer ein Thema.“ Zigarettenrauch mache jedoch nur ein Bruchteil davon aus. Grundsätzlich könne man das Rauchen nicht verbieten. „Solang’s in der eigenen Wohnung bleibt.“