Düsseldorf. .

Schweres Rauchen kann im Extremfall zur Kündigung der Wohnung führen. Das hat das Düsseldorfer Amtsgericht gestern im Fall eines 75-jährigen Mieters entschieden, der nach 40 Jahren ausziehen muss, weil seine Vermieterin nach mehreren Mahnungen auf Räumung geklagt hatte.

Ein Vermieter müsse es nicht dulden, wenn „erhebliche Qualm-Mengen“ im Treppenhaus für die anderen Mieter zu einer „unzumutbaren und unerträglichen Geruchsbelästigung“ führen, sagte Richter Tobias Rundel. Dadurch werde die Gesundheit anderer gefährdet. Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Nachbarn habe hier Vorrang vor dem Recht auf freie Entfaltung des Rauchers (Az.: 24 C 1355/13).

Gleichzeitig betonte Rundel, es gehe hierbei nicht um eine Grundsatzfrage, sondern um den extremen Einzelfall eines Rauchers, der niemals lüfte. Der Mieter hatte das über seine Anwältin zwar bestritten, laut Gericht aber zu spät im Verfahren, um noch eine Beweisaufnahme zu rechtfertigen.

Der Mieter kündigte im Gespräch mit der WAZ an, dass er „auf jeden Fall“ in Berufung gehen werde. Bis dahin lässt ihn die Vermieterin im Haus wohnen. Seine Anwältin sagte, sie sehe gute Chancen in der nächsten Instanz, zumal das Landgericht ihrem Mandanten Prozesskostenhilfe gewährt habe. Die hatte Richter Rundel mangels Erfolgaussichten zuvor abgelehnt.

Michaelo Damerow, stellvertretender Geschäftsführer des Mieterschutzvereins Düsseldorf, geht davon aus, dass die Zahl der Konflikte unter Nachbarn steigen wird. Das werde aber wohl eher ein Thema für die Mietervereine, die sich um Schlichtung bemühen als für die Gerichte: „Ich habe in 25 Jahren nur zwei, drei solcher Fälle vor Gericht erlebt, man hat als Vermieter praktisch kaum eine Chance, damit durchzukommen.“

Dietmar Wall, Jurist des Deutschen Mieterbundes in Berlin, zeigte sich überrascht: „Bisher galt die Wohnung als unantastbares Refugium, das wird nun eingeschränkt.“ Er gab allerdings Entwarnung für Raucher: „Sie müssen nicht grundsätzlich fürchten, dass ihnen gekündigt wird.“ Von einer „völligen Kehrtwende“ sprach Erik Uwe Amaya von „Haus & Grund Rheinland“: „Die Gesundheitsbeeinträchtigung ist in dieser Frage ein neues Element.“