Oberhausen. Ein ehemaliger Bankberater nutzte sein Wissen über die finanziellen Verhältnisse seiner Kunden aus und initiierte so insgesamt zwei Überfälle. Insgesamt konnte der 27-Jährige so mit Hilfe seiner Komplizen rund 400.000 Euro stehlen. Nun wurde der Rösrather zu mehr als vier Jahren Haft verurteilt.
Wegen zweifachen schweren Bandendiebstahls verurteilte das Landgericht Duisburg einen 27-jährigen Rösrather zu vier Jahren und vier Monaten Gefängnis. Durch die Tipps des ehemaligen Bankberaters, der über die finanziellen Verhältnisse seiner Kunden bestens informiert war, war es am 18. September 2012 zu einem brutalen Überfall auf eine 85-jährige Frau in Oberhausen gekommen.
Zwei Männer hatten die alte Dame als angebliche Vertreter ihrer Hausbank besucht. Als die Frau misstrauisch wurde, drangen sie mit Gewalt in die Wohnung ein, fesselten die alte Dame ans Bett und knebelten sie, so dass sie fast keine Luft mehr bekam. Da die Frau sich trotz Todesangst standhaft weigerte, den Schlüssel für einen Tresor herauszurücken, rissen die Täter den kleinen Stahlschrank schließlich kurzerhand aus der Wand und entkamen mit rund 100.000 Euro Beute in Form von Bargeld und Schmuck.
Beute wurde aufgeteilt
Bei einer zweiten Tat hatte der 27-Jährige bereits im Januar 2012 dafür gesorgt, dass seine Helfershelfer ungestört in eine Leverkusener Wohnung einbrechen konnten: Das Ehepaar, das um Geld und Wertsachen in Höhe von rund 300.000 Euro erleichtert wurde, saß zu dieser Zeit bei ihm in der Bank in einer Beratung. Die Beute wurde in beiden Fällen zwischen Tätern und Tippgeber geteilt.
Drei weitere Mittäter
Die Gewalt-Exzesse der Räuber vermochten die Richter dem Angeklagten nicht zur Last zu legen. Verabredet sei in beiden Fällen lediglich ein Diebstahl gewesen. Nur dafür wurde der 27-Jährige schließlich auch verurteilt.
Zu seinen Gunsten wirkte sich ein Geständnis und der Umstand aus, dass er insgesamt rund 150.000 Euro Schadenswiedergutmachung an die Geschädigten zahlte.
Drei 25 bis 39 Jahre alte Männer aus Köln und Bonn, die sich wegen Raubes und Einbruchsdiebstahls als Mittäter verantworten mussten, hatte das Landgericht bereits zuvor zu Gefängnisstrafen zwischen vier Jahren und elf Monaten und sechs Jahren verurteilt.