Ruhrgebiet. Ab dem 1. Mai gilt in NRW das verschärfte Rauchverbot in Gaststätten und bei Brauchtumsveranstaltungen. Aber eine strikte Kontrolle der Einhaltung ist von den Kommunen nicht zu gewährleisten. Dafür fehle schlicht und einfach das Personal.

Am 1. Mai tritt das verschärfte Nichtraucherschutzgesetz in NRW in Kraft. Dann sind die Schlupflöcher für Raucher in Eckkneipen und Festzelten dicht. Aber wie gehen die einzelnen Kommunen mit dem Thema um? Wie kontrollieren sie die Einhaltung des Gesetztes? Und wie schnell holen die Ämter den Strafkatalog hervor?

„Die Kommunen wollen den Nichtraucherschutz nicht mit der Brechstange durchsetzen. In welchem Maße die Ordnungsämter die Einhaltung des Gesetzes kontrollieren, liegt in ihrem pflichtgemäßen Ermessen“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Bernd Schneider, bereits am Dienstag auf Anfrage der WAZ Mediengruppe.

In Duisburg wird es keine "Schwerpunktkontrollen, sondern weiterhin die normale Präsenzstreife des Ordnungsamtes geben, sagte Stadtsprecherin Anja Huntgeburth. Bei Hinweisen auf Gaststätten oder Festzelten, die trotz striktem Verbot weiterhin das Rauchen gestatten, wird das Ordnungsamt ebenfalls aktiv. Im zurückliegendem Jahr habe es aber nur um die 50 Hinweise gegeben.

Wie hoch die Strafe ausfällt (möglich sind fünf bis 2500 Euro), werde in Duisburg individuell und mit Augenmaß entschieden. Wenn ein betrunkener Gast in einer Kneipe einfach nicht aufhört zu rauchen, dann werde die Strafe sicherlich anders ausfallen, als wenn ein Diskothekenbetreiber weiterhin überall Aschenbecher hinstelle.

In Oberhausen sind 684 Betriebe betroffen

In Oberhausen werde "nicht über Bedarf kontrolliert". Dafür fehle der Stadt auch schlicht das Personal, sagte Stadtsprecher Uwe Spee. Stadtweit gibt es 684 Betriebe, in denen ab dem 1. Mai das Rauchen untersagt ist. Sollte sich bei einer Kontrolle doch jemand eingehüllt im blauen Dunst erwischen, werde dieser auch zur Kasse gebeten. Eine Eingewöhnungsphase an das neue Gesetz werde es in Oberhausen nicht geben.

In Mülheim gibt es eine Toleranzzeit

Anders in Mülheim. Das Ordnungsamt werde auch hier "anlassbezogen, also nach Hinweisen und Beschwerden" ausrücken. Beim ersten Verstoß würde aber erstmal eine Ermahnung ausgesprochen. Bei hartnäckigen Verstößen folgt ein Verfahren und ein entsprechender Bußgeldbescheid. Nach einem halben Jahr ist aber auch in Mülheim Schluss mit der Toleranz. Dann wird bei Verstößen gegen das neue Gesetz jede Zigarette ein teurer Genuss.

Zwangsgeld in Dortmund

Auch die Stadt Dortmund wird weiterhin "im Rahmen des üblichen Außendienstes und anlassbezogen" kontrollieren. Bei Verstößen wird ein "Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Zwangsgeldandrohungen" eingeleitet.