Düsseldorf. . Schlechte Zeiten für Raucher: Am 1. Mai tritt das erneut verschärfte Nichtraucherschutzgesetz in Kraft. Dann wird es das strikteste in der gesamten Republik. Bei den Kommunen sollen Raucher in der Übergangszeit noch mit etwas Milde rechnen können. Man wolle das Gesetz nicht “mit der Brechstange“ durchsetzen.

Nur noch wenige Tage, dann sind die Schlupflöcher für Raucher in Eckkneipen und Festzelten dicht. Am 1.Mai tritt in NRW eines der striktesten Nichtrauchergesetze der Republik in Kraft.

„Die Kommunen wollen den Nichtraucherschutz aber nicht mit der Brechstange durchsetzen“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, Bernd Schneider, der WAZ Mediengruppe. Nicht nur im Ruhrgebiet oder im Hochsauerlandkreis wollen Ordnungsämter auf Routinekontrollen verzichten. Auch das Gesundheitsministerium will keine zusätzliche Bürokratie. „In welchem Maße die Ordnungsämter die Einhaltung des Gesetzes kontrollieren, liegt in ihrem pflichtgemäßen Ermessen.“ Das heißt auf Deutsch: Die Ordnungsämter können entscheiden, was sie tun, solange sie nicht selbst gegen Punkte des Gesetzes verstoßen.

In Kneipen droht eine Geldbuße von bis zu 2500 Euro

Kommunalexperte Schneider setzt bei der Durchsetzung des schärferen Rauchverbots auf die „Feinfühligkeit“ der Verantwortlichen in den Städten. Die Ordnungsämter würden mit den Betroffenen „in einer gewissen Übergangszeit“ reden und nur bei häufigen Verstößen tätig werden.

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Dann jedoch droht Gästen nach dem verschärften Rauchverbot ein Bußgeld von fünf bis 1000 Euro. In Kneipen und Festzelten kann der Betreiber gar mit einer Geldbuße bis zu 2500 Euro belegt werden, wenn er Verstöße gegen das Rauchverbot nicht unterbindet.

Zuständig bei Missachtung ist das Ordnungsamt, nicht die Polizei

In einem Schreiben hat das Gesundheitsministerium die Anforderungen nun erstmals konkretisiert. Danach reicht das Aufstellen von Rauchverbotsschildern aus, um die Hinweispflichten des Gesetzes zu erfüllen. „Eine persönliche Ansprache wird im Allgemeinen nicht verlangt“, heißt es. Bei Missachtung des Nichtraucherschutzes ist auch nicht die Polizei, sondern das Ordnungsamt zuständig.

Die Behörden werden „tätig, wenn Bürgerinnen und Bürger konkrete Beschwerden vorbringen. Ob dies unmittelbar oder erst im Nachhinein geschieht, liegt im Ermessen der Behörde.“

Bei privaten Feiern ist keine Meldung notwendig

Vielen Wirten und Vereinsvorständen ist weiter unklar, wie sie auf Verstöße gegen das Qualmverbot reagieren sollen. Das Ministerium stellte deshalb klar: „Im Einzelfall kann ein persönliches Verbot beziehungsweise ein Hausverbot durchaus angebracht sein.“ Bei privaten Familienfeiern, bei denen das Rauchen in abgetrennten Räumen von Gaststätten auch künftig erlaubt sein soll, ist allerdings keine Meldung an das jeweilige Ordnungsamt notwendig

Keine Ausnahme für Brauchtumsvereine 

Während viele Nichtraucher mit Blick auf das strikte Rauchverbot zum 1. Mai bereits aufatmen, bedauern es viele Vereine, dass der Versuch gescheitert ist, eine Ausnahmegenehmigung für Brauchtumsveranstaltungen zu erreichen. Städtebund-Geschäftsführer Schneider erwartet, dass die Ordnungsämter die Anforderung bürgerfreundlich „nach den örtlichen Gegebenheiten umsetzen“.

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So viel Gestaltungsfreiheit geht dem Gesundheitsministerium dann doch zu weit. „Verantwortlich für die Einhaltung der Rauchverbote … ist die Leitung der jeweiligen Einrichtung.“ In gastronomischen Einrichtungen trägt der Betreiber die Verantwortung für die frische Luft. Wenn dem Betreiber ein Verstoß bekannt wird, müsse er die Fortsetzung der Qualmerei verhindern.

Eine dehnbare Regelung: Schließlich müsste der Wirt dafür natürlich erst einmal genau hinschauen…