Aachen. Ein Wirt und ein Gast wollen mit einer Verfassungsklage das strikte Rauchverbot in Nordrhein-Westfalen stoppen, das im Mai in Kraft tritt. Sie haben Verfassungsbeschwerde gegen das Nichtraucherschutzgesetz eingelegt. Beide sehen darin eine “desaströse Bevormundung der Bürgerinnen und Bürger in NRW“.

Ein Wirt und ein Gast aus Stolberg bei Aachen wollen mit einer Verfassungsklage das strikte Rauchverbot in Nordrhein-Westfalen stoppen. Sie haben Verfassungsbeschwerde gegen das Nichtraucherschutzgesetz eingelegt, das im Mai in Kraft tritt. Das Gesetz behindere Wirte in ihrer Berufsausübung und sei für Gäste ein Eingriff in die persönliche Freiheit, begründete der klagende Gast Manfred Engelhardt am Montag den Gang nach Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte den Eingang der Beschwerde (AZ BvR 160/13). Es sei die zweite gegen das Gesetz.

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Generelles Rauchverbot ab Mai

Ab Mai greift in Gaststätten ein generelles Rauchverbot. Raucherkneipen und Raucherclubs darf es dann nicht mehr geben. Der Wirt aus Stolberg und seine Gäste sehen darin eine "desaströse Bevormundung der Bürgerinnen und Bürger in NRW". Das Gesetz bedeute die Existenzvernichtung vieler Gaststätten und Eckkneipen. Die Initiatoren der Beschwerde haben nach eigenen Angaben bisher 10 000 Unterschriften auf Listen und online gegen das generelle Rauchverbot gesammelt. (dpa)