Oberhausen. Die geringfügige Beschäftigung ist in Oberhausen auf dem niedrigsten Stand seit 2004. Laut Verdi gibt es dennoch „viele Minijobber in der Gastronomie und im Einzelhandel“.

Die Zahl der Minijobber nimmt in Oberhausen immer weiter ab. Das geht aus aktuellen Zahlen hervor, die der Regionalverband Ruhr (RVR) Ende Januar veröffentlicht hat. Demnach waren im Juni 2012 insgesamt 15.193 Menschen geringfügig beschäftigt, gegenüber 2004 – als die Zahl der Minijobber in der Stadt am höchsten war (16 256) – ein Rückgang um 6,5 Prozent. Nur im Jahr 2000 war die Zahl der 400-Euro-Jobber noch tiefer: Damals waren 14.382 Menschen geringfügig beschäftigt.

Mit dieser Entwicklung ist Oberhausen eine von drei Städten im Ruhrgebiet, die gegenüber 2004 die höchsten Rückgänge zu verzeichnen haben. An der Spitze liegt Herne mit -12,6 Prozent, gefolgt von Gelsenkirchen mit -6,6 Prozent. Günter Wolf, stellvertretender Verdi-Bezirksgeschäftsführer, begrüßt den Rückgang an Minijobbern: „Grundsätzlich ist das eine positive Entwicklung.“ Denn meistens bestehe bei geringfügiger Beschäftigung auch kein Versicherungsschutz.

"Arbeitnehmer zweiter Klasse"

„Oft werden diese Arbeitnehmer sehr schlecht bezahlt“, weiß Wolf, „die bekommen zwischen fünf und sieben Euro die Stunde.“ Dabei dürfe man nicht außer acht lassen, dass trotz geringer Entlohnung das tatsächliche Arbeitsvolumen gleich bleibt.

„Prekär beschäftigt“ nennt er dieses Arbeitsverhältnis und betont: „Solche Leute werden häufig als Arbeitnehmer zweiter Klasse angesehen. Auch von den Arbeitgebern.“ Gerade in der Gastronomie setzten immer mehr Wirte auf 400-Euro-Kräfte. „Gehen Sie mal durch die Innenstadt und schauen, welches Personal in Cafés gesucht wird. Die meisten Anzeigen lauten: „Aushilfe auf 400-Euro-Basis gesucht’.“ Nach Günter Wolfs Ansicht könnte die Zahl der Minijobber sowohl in der Gastronomie als auch im Einzelhandel sogar gestiegen sein, während sie in anderen Branchen signifikant gefallen ist. „Ich kenne Beispiele aus dem Einzelhandel, in denen teilweise ganze Belegschaften durch Minijobber ersetzt werden.“ Der unangenehme Nebeneffekt: Anders gestaltete Beschäftigungsverhältnisse gerieten auf diese Weise unter großen Druck.

Gewisse Rechte

Doch nicht nur deswegen sind die 400-Euro-Jobber dem Gewerkschaftsmann ein Dorn im Auge: „Arbeitgeber verschweigen gern, dass ihre geringfügig Beschäftigten auch gewisse Rechte haben.“ Und letztere wüssten das im Gegenzug auch oft nicht. „Unter anderem besteht ein Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und ebenso auf bezahlten Urlaub“, so Wolf. Diese Unwissenheit werde gern ausgenutzt. „Deswegen erfreut uns diese Entwicklung“, sagt Günter Wolf, auch wenn ein Rest an Skepsis bleibt. „Das sind ja nur die offiziell gemeldeten Minijobber. Ich denke, dass die Dunkelziffer bedeutend höher ist.“ Als Beispiel nennt er auch hier wieder den Gastronomie-Sektor: „Küchenjobs wie Geschirrwäscher, aber auch Putzstellen werden von den Arbeitnehmern oft nicht beim zuständigen Jobcenter angemeldet.“