Oberhausen. . Eine Unfallflucht ist eine Straftat. Trotzdem macht sich jeder fünfte Autofahrer nach einem Unfall aus dem Staub. Der Hauptgrund für Unfallfluchten sei wohl immer Geld zu sparen, vermutet der Leiter der Oberhausener Verkehrsdirektion: „Die Eigensucht wird auch im Straßenverkehr immer schlimmer.“
Und rums. Da war es schon wieder passiert: am Donnerstag, 31. Januar, um 10 Uhr. Auf dem Kaufhofparkplatz an der Alstadener Straße parkte ein Autofahrer aus und stieß dabei rückwärts gegen einen dort ebenfalls abgestellten VW Polo. Ein Zeuge beobachtete noch, wie der Unfallfahrer ausstieg, den Schaden an dem anderen Wagen betrachtete, wieder einstieg und anschließend einfach davon fuhr.
1347 Unfälle mit Fahrerflucht
Ein tragischerweise beinahe normales Verhalten von vielen Unfallfahrern. Die Polizei registrierte solche Verkehrsunfälle mit Flucht im vergangenen Jahr genau 1347-mal. Handelt es sich dabei auch meist um Bagatellunfälle mit leichtem Sachschaden, machen diese Unfallfluchten doch nahezu ein Fünftel aller Verkehrsunfälle aus.
Warum machen sich Autofahrer einfach aus dem Staub, wenn sie doch so offensichtlich einen Schaden angerichtet haben? Jürgen Fix, Leiter der Direktion Verkehr der Oberhausener Polizei, sucht nach Erklärungen, die aber natürlich keine Entschuldigungen sind. Denn eine Unfallflucht ist eine Straftat – selbst bei Bagatellschäden. Fix zu den möglichen Gründen für das strafbare Verhalten der Verkehrsteilnehmer: „Einige Menschen können sich noch mit Mühe und Not ihr Auto leisten, sie fürchten höhere Versicherungskosten. Manche denken auch, das ist nur so ein kleiner Schaden, da muss der Geschädigte mit leben.“ Der Hauptgrund für Unfallfluchten sei wohl immer Geld zu sparen.
Eigensucht wird immer schlimmer
Das Verhalten der Menschen hat sich aber zudem grundsätzlich verändert. Fix: „Die Eigensucht wird auch im Straßenverkehr immer schlimmer.“ Da wird auf der Autobahn viel zu dicht aufgefahren. Es wird deutlich schneller gefahren. Fahrer blinken nicht mehr oder erzwingen sich die Vorfahrt. „Viele Menschen drehen sich nur noch um sich selbst“, sagt Fix.
Er bedauert, dass nur rund 40 Prozent der Unfälle mit Flucht aufgeklärt werden konnten. Polizeipräsidentin Kerstin Wittmeier sagt dazu: „ Gerade bei der Aufklärung von Verkehrsunfällen mit Flucht ist die Polizei auf die Unterstützung aus der Bevölkerung angewiesen. Daher bitten wir die Bürger nicht wegzuschauen, sondern Beobachtungen an die Polizei weiterzugeben.“
Polizei sucht nach Unfallfahrer
Der Zeuge vom Kaufhofparkplatz an der Alstadener Straße hat es also genau richtig gemacht. Die Polizei sucht übrigens noch nach dem Unfallfahrer mit einem kleinen grünen Pkw mit Versicherungskennzeichen und einem 45 km/h Schild am Heck und stark beschädigter hinterer Stoßstange. Infos bitte an 826-0.
Es ist passiert. Man hat mit dem eigenen Fahrzeug ein anderes beschädigt. Was ist zu tun? „Auf jeden Fall muss man erst einmal auf den Fahrer des beschädigten Fahrzeugs warten“, sagt Jürgen Fix, Leiter der Direktion Verkehr der Oberhausener Polizei.
"Bei geringen Schaden Polizei rufen"
Wenn keiner kommt, reicht es keineswegs, einen Zettel mit der eigenen Anschrift an dem anderen Fahrzeug zu hinterlassen. „Selbst bei einem geringen Schaden muss man dann die Polizei rufen“, verdeutlicht Fix. Die Unfallfahrer sollten bedenken, dass selbst eine kleine Schramme bei den Stoßstangen heute leicht einen Schaden von 1500 Euro bedeuten könnte.
„Die Polizei soll in erster Linie gewährleisten, dass der Geschädigte sein Geld bekommt“, erklärt Fix die Aufgaben seiner Kollegen. Grundsätzlich ist es wohl so, dass Polizeibeamte dann in jedem Einzelfall prüfen, ob der Unfallverursacher eine mündliche Verwarnung erhält, ein Verwarnungs- oder ein Bußgeld zahlen muss. Das könnte bedeuten, dass jemand, der nur einen kleinen Schaden angerichtet hat, lediglich eine mündliche Verwarnung erhält.
Fix erinnert noch einmal Verkehrsteilnehmer mit Furcht vor höheren Versicherungspolicen daran: „Wer lange unfallfrei gefahren ist, hat bei seiner Versicherung einen Unfall frei.“