Oberhausen.

Wegen versuchten Totschlags muss sich seit gestern ein 22-jähriger Oberhausener vor dem Landgericht Duisburg verantworten. Am 2. Juni soll er nach einem Streit in einem Internet-Café an der Paul-Reusch-Straße in Oberhausen einen Mann durch einen Messerstich lebensgefährlich schwer verletzt haben.

Der Angeklagte soll dem Geschädigten das Messer mit einer Klingenlänge von 15 Zentimetern von unten nach oben in den rechten Unterbauch gerammt haben. Es entstand eine 12 bis 15 Zentimeter tiefe Wunde. Der Stich verletzte die Leber und verfehlte nur knapp die Hauptblutgefäße im Bauchraum.

Nach der Tat soll der Angeklagte geflüchtet sein. Er wurde vier Tage später festgenommen. Der Verletzte konnte nur dank einer sofortigen Not-Operation gerettet werden.

Psychiatrischer Gutachter fehlte

Über die Verlesung der Anklage kam die Schwurgerichtskammer gestern nicht hinaus. Da ein psychiatrischer Gutachter, der beim Prozess zur Begutachtung des Angeklagten anwesend sein muss, erst beim nächsten Verhandlungstag im neuen Jahr mitwirken kann, die Kammer aber aus Fristengründen - der 22-Jährige sitzt seit einem halben Jahr in Untersuchungshaft - das Hauptverfahren noch in diesem Jahr beginnen musste, fiel das Programm der gestrigen Sitzung entsprechend schlank aus. Für das Verfahren sind bis Ende Januar vier weitere Verhandlungstage vorgesehen.