Oberhausen. .
Lutz Backhaus (48) sieht sich nicht als Held. „Ich darf gar nicht darüber nachdenken, was alles hätte passieren können“, meinte er gestern als Zeuge vor Gericht. Als ein psychisch gestörter 40-jähriger aus Duisburg-Hamborn am 27. Februar auf der Marktstraße in der Oberhausener City einen Passanten mit einem Messer verletzte, hatte der ausgebildete Kampfsportler einfach eingegriffen. Nun entschied das Landgericht: Der Täter muss unbefristet in eine geschlossene Psychiatrie.
Der 40-jährige Mazedone hatte vor seiner Tat in Oberhausen zuvor vier seltsame Diebstähle bei einem Discounter in Hamborn begangen: Trotz Hausverbots marschierte er immer wieder in den Laden, stopfte sich die Taschen mit Zigaretten voll und wurde jedes Mal erwischt. „Ich habe Stimmen gehört“, so der Beschuldigte. „Im März waren die auf einmal da.“ Zunächst haber er das lustig gefunden, dann aber hätten die Stimmen schlimme Dinge befohlen. Die Tat vom 27. Februar sei so etwas wie ein Hilferuf gewesen, so der 40-Jährige. „Ich wollte nur die Stimmen los werden.“
Deshalb stach er auf einen wildfremden Passanten ein. An die Tat selbst könne er sich nicht mehr genau erinnern. „Ich weiß nur noch, dass ich zugestochen habe.“
Ein 64-jähriger Rentner begriff zunächst gar nicht, was mit ihm geschah. „Ich habe nur einen Schlag in den Rücken verspürt.“ Andere hätten gerufen, dass der Mann ein Messer habe. Der Stich, der Niere und Rückgrat knapp verfehlte, hinterließ eine sieben Zentimeter lange Fleischwunde. Schlimmer sind die psychischen Folgen: Der 64-Jährig leidet bis heute unter Unruhe und Schlafstörungen.
Mit gezieltem Schlagauf den Arm
„Ich bin durch Rufe aufmerksam geworden“, erinnerte sich Lutz Backhaus. Der Täter sei auf der Straße herumgelaufen und habe noch das Messer in der Hand gehabt. „Ich wollte nur, dass nicht noch anderen etwas passiert.“
Als Lehrer für asiatischen Kampfsport wusste der gelernte Bergbau-Elektriker aus Sterkrade immerhin genau, was zu tun war: Mit einem gezielten Schlag auf den Arm entwaffnete er den Täter, mit einem Hebelgriff brachte er den Mann zu Boden und hielt ihn fest, bis wenige Minuten später die Polizei eintraf.
Ein Gutachter hatte keinen Zweifel, dass der 40-jährige Messerstecher aufgrund einer schweren psychischen Störung zum Zeitpunkt der Tat nicht zurechnungsfähig gewesen sei. Um den Mann therapieren zu können und die Gefahr weiterer möglicher Taten abzuwenden, sah die Strafkammer nur eine mögliche Konsequenz: Sie ordnete die unbefristete Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung an.