Oberhausen. . Weil er seinem Nachbarn Salzsäure ins Gesicht geschüttet und dann versucht haben soll, ihn mit einem Blumenkübel zu erschlagen, muss sich ein 74-Jähriger nun vor dem Landgericht Duisburg verantworten. Die Staatsanwaltschaft fordert die dauerhafte Unterbringung in einem geschlossenem Krankenhaus.

Vor dem Landgericht Duisburg wurde das Sicherungsverfahren gegen einen 74-jährigen Oberhausener eröffnet. Am 17. April soll er in einem Wohnhaus an der Oldenburgerstraße einem 44-jährigen Nachbarn 33-prozentige Salzsäure ins Gesicht geschüttet und versucht haben, ihn mit einem Blumenkübel zu erschlagen. Die Staatsanwaltschaft fordert nun die dauerhafte Unterbringung des psychisch gestörten Mannes in einem geschlossenen Krankenhaus.

Die Antragsschrift wertet die Tat als versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung. Allerdings geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der 74-Jährige schuldunfähig ist. Die Schwurgerichtskammer muss nun darüber entscheiden, ob der offenbar unter Wahnvorstellungen leidende Mann zum Schutz der Allgemeinheit in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht werden soll.

Nachbarschaftsstreit eskalierte

Unter Tränen berichtete der Beschuldigte von seinem Leben: Der gebürtige Italiener, der in bescheidenen Verhältnissen aufwuchs, ging sein ganzes Leben lang geregelter Arbeit nach. Seit 1972 verheiratet, zog er gemeinsam mit seiner Frau drei Söhne groß, hat ein Enkelkind. „Alles war friedlich und harmonisch“, so der Rentner.

Vor einigen Jahren sei man zur Oldenburger Straße gezogen. „Zuerst war alles gut.“ Doch dann habe der Nachbar begonnen, ihn zu ärgern. Seit einem halben Jahr habe der auch nachts mit seltsamen Geräuschen genervt. „Immer dieses Bumm-Bumm.“ Er habe sich deshalb - ohne Erfolg - an Polizei, Ordnungsamt, einen Anwalt gewandt.

Am Tattag sei es zum Streit mit dem Nachbarn gekommen. „Er hat mich geschlagen und geschubst.“ Da er gerade noch eine Flasche mit Salzsäure zur Toilettenreinigung in der Hand gehabt habe, habe er die Flüssigkeit in Richtung Störenfried gespritzt. An einen Blumenkübel kann sich der Beschuldigte angeblich nicht erinnern. Eben so wenig wie daran, dass er bei früheren Vernehmungen zu berichten wusste, der Nachbar habe ein Gerät, mit dem er Wärmestrahlen auf ihn abschieße und das schreckliche Geräusche mache.

"Das hat so weh getan"

Der Geschädigte erinnerte sich im Zeugenstand, dass es an seiner Wohnungstür geklingelt habe. „Ich habe aufgemacht. Sofort hat er mir etwas ins Gesicht geschüttet. Das hat so weh getan.“ Seine Schmerzensschreie hätten andere Nachbarn und die Ehefrau des Beschuldigten alarmiert, die gerade noch verhindern konnten, dass der 74-Jährige ihm eine große Vase auf den Kopf schlug. Bis heute leidet der 44-Jährige unter Augenproblemen.

Für das Verfahren sind vier weitere Verhandlungstage vorgesehen.