Oberhausen. . Vier Angeklagten aus Oberhausen wird vorgeworfen zwei Spielhallen überfallen zu haben. Dabei sollen sie neben Bargeld auch zahlreiche Handys erbeutet haben. Seit gestern wird ihnen vor dem Landgericht Duisburg der Prozess gemacht.

Wegen schweren Raubes müssen sich seit gestern drei junge Männer und eine Frau aus Oberhausen vor dem Landgericht Duisburg verantworten. Ihnen werden zwei Überfälle auf Spielhallen in der Oberhausener Innenstadt vorgeworfen.

Die Angeklagte und ein Mittäter sollen am 16. Dezember 2011 eine Spielhalle an der Lothringer Straße ausgeraubt haben. Laut Anklage bedrohten sie die Spielhallenaufsicht mit einem Messer, nahmen 1300 Euro aus der Kasse und verlangten dann auch noch den Tresorschlüssel. Der Stahlbehälter war allerdings leer. Vor der Flucht sollen sie der Aufsicht noch das Handy abgenommen haben.

Den zweiten Raub sollen nicht weit entfernt die drei 21 bis 24 Jahre alten Männer begangen haben. Diesmal soll auch eine Pistole, wenn auch nur eine Schreckschusswaffe, im Spiel gewesen sein. Damit sollen die maskierten Täter die Kunden gezwungen haben, sich auf den Boden zu legen. Aus der Kasse sollen die Räuber 540 Euro genommen haben. Dann ließen sie sich auch dieses Mal den Tresorschlüssel aushändigen. Weil das Trio befürchtete, die Polizei könne schon unterwegs sein, flüchtete es. Zuvor allerdings wurden noch vier Handys eingesammelt.

Es geht um lange Haftstrafen

Der Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft in diesem Fall Beihilfe und Hehlerei vor. Sie soll zwei der Täter vorher unter Verweis auf ihren eigenen Überfall ermutigt haben und einen mit einem Schal zur Maskierung ausgestattet haben. Drei der geraubten Handys soll sie nach der Tat angekauft haben.

Über die Verlesung der Anklageschrift kam das Verfahren gestern allerdings nicht heraus. Grund: Die Verteidigung hat größte Bedenken, ob die Strafkammer den gesetzlichen Vorschriften entsprechend besetzt ist. Denn erst tags zuvor hatte die aufgeregte Ehefrau eines ursprünglich vorgesehenen Schöffen angerufen und mitgeteilt, dass die Ladung des Gerichts erst eingetroffen sei, nachdem ihr Mann eine mehrtägige Dienstreise nach Italien angetreten habe. Tatsächlich, so der Vorsitzende, war die Ladung durch die Geschäftsstelle sehr spät, nämlich erst am 27. Juli, erfolgt. Flugs war kurzfristig ein Ersatzschöffe bestellt worden.

Mehr als eine Stunde lang führten Gericht, Staatsanwalt und Verteidiger hinter verschlossenen Türen ein intensives Gespräch über dieses Problem und die Sach - und Rechtslage des Falles insgesamt. Danach stellte die Verteidigung einen Antrag auf Überprüfung der Besetzung der Kammer. Das Gericht setzte das Verfahren daraufhin für eine Woche aus.

Man darf gespannt sein, was bei der Fortsetzung am kommenden Donnerstag geschieht: Möglicherweise muss das Verfahren abgebrochen und zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal neu begonnen werden – dann mit dem richtigen Schöffen. Die Verteidiger hielten die Frage der Kammerbesetzung gestern durchaus nicht nur für eine akademische, schließlich gehe es für ihre Mandanten um langjährige Haftstrafen.