Oberhausen. Um mehr Rechtssicherheit zu gewinnen, erwägt die Stadt eine komplette Neufassung des Einzelhandelskonzepts. Ursächlich dafür ist ein verlorenes Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster.

Die Stadtverwaltung denkt nun doch darüber nach, das Einzelhandelskonzept ganz neu zu schreiben. Dies sagte Thomas Terhart, Bereichsleiter Stadtplanung, jetzt auf Anfrage unserer Zeitung. Bislang hatte es stets geheißen, das Konzept solle nur punktuell überprüft werden. Eine definitive Entscheidung wird nun bis zum Jahresende fallen.

Ursächlich dafür, dass das Einzelhandelskonzept überhaupt auf dem Prüfstand steht, ist ein verlorenes Verfahren der Stadt vor dem Oberverwaltungsgericht Münster zu Jahresbeginn. Damals hatte ein Osterfelder Autohändler gegen einen Bebauungsplan geklagt, der eine Einzelhandels-Ansiedlung auf seinem Gelände an der Farnhorststraße untersagte. Die Stadt hatte diesen Ausschluss gemäß dem Einzelhandelskonzept mit dem schützenswerten Nahversorgungszentrum Heide begründet.

Die Oberverwaltungsrichter gaben schließlich jedoch dem Autohändler recht, da die Heide zu wenige und zu kleine Geschäfte habe, um als eben solch ein Zentrum zu gelten. Dies war quasi eine indirekte Rüge des Einzelhandelskonzepts.

Als Konsequenz aus der juristischen Niederlage hatte Planungsdezernent Peter Klunk später angekündigt, eine Handvoll der im Konzept definierten Zentren eingehend zu überprüfen. „Vielleicht muss man danach bei dem ein oder anderen Zentrum sagen: Es ist nicht zu halten“, sagte er im Mai unserer Zeitung. Nun könnte stattdessen jedoch eine komplette Neuschreibung des Konzeptes anstehen.

Daten sind acht Jahre alt

„Wir sind derzeit in einem Abwägungsprozess“, beschreibt Terhart die gegenwärtige Situation. Da die Daten, auf deren Basis das Einzelhandelskonzept erarbeitet wurde, allesamt bereits acht Jahre alt sind, könnte es womöglich Sinn machen, diese gleich für ganz Oberhausen neu zu erheben – und nicht nur für die beschriebenen kleinen Zentren.

Auch neue Vorgaben des Landes zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels, die offenbar bald beschlossen werden, könnten dann direkt im Konzept mitberücksichtigt werden. „Damit wären wir auf dem neuesten Stand und hätten natürlich eine größere Rechtssicherheit“, so Terhart. Dagegen spricht nach wie vor der große Aufwand, mit dem die Neuschreibung des Konzepts verbunden wäre.

Richter kippten Bebauungsplan

Keine Auswirkungen auf diesen laufenden Abwägungsprozess hat laut Stadt ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster. Die Richter kippten diesmal einen Oberhausener Bebauungsplan, der eine Discounter-Ansiedlung an der Kirchhellener Straße in Sterkrade-Nord untersagte (unsere Zeitung berichtete). „Dieser Fall war anders gelagert als der Prozess zu Jahresbeginn“, erklärt Terhart. „Die Richter haben diesmal unser Ansinnen, die Nahversorgungszentren Klosterhardt und Königshardt zu stärken, grundsätzlich gutgeheißen.“

Einzig bei der Umsetzung im Bebauungsplan sei die Stadt nicht präzise genug gewesen. Statt einer Berufung werde sie nun wahrscheinlich ein so genanntes Heilungsverfahren anstreben, so Terhart. „Dabei würde ein neuer Bebauungsplan aufgestellt, der die Kritikpunkte der Richter genau aufgreift.“ Eine Discounter-Ansiedlung an der Kirchhellener Straße sei damit dann endgültig ausgeschlossen.