Oberhausen. . Betrug im Internet ist heute keine Seltenheit, immer wieder erfinden die Täter neue Maschen. Besonders dreist war nun ein Oberhausener. Als Kundenwerber meldete er sich online bei Unternehmen an und kassierte Prämien. Pikant: die Namen der angeblichen Neukunden stammten aus Todesanzeigen.
Man nehme eine Zeitungsseite mit Todesanzeigen und eine Liste mit Allerweltsnamen, dann melde man sich bei verschiedenen Unternehmen im Internet als Kundenwerber an. Mit den Namen von Toten und fiktiver Personen fülle man nun im Internet Verträge aus, und schon sprudeln die Prämien für die angeblich akquirierten Neukunden auf das eigene Konto. So zumindest hat es sich ein 34-jähriger Oberhausener vorgestellt. Der dreiste Trick klappte auch. Bis die Sache aufflog.
Die Liste der erfundenen Namen und verstorbenen Personen, die der Staatsanwalt in der gestrigen Verhandlung am Amtsgericht Oberhausen vorträgt, ist so lang, dass man diesen Teil der Anklage nach einer Weile abkürzt und zur Zusammenfassung übergeht: In 52 Fällen konnte John Leith (Name von der Redaktion geändert) „Computerbetrug“ nachgewiesen werden. Über 1800 Euro an Provisionen erschlich der 34-Jährige mit dieser Masche, indem er etwa Verträge mit Internet-Anbietern oder gar mit Anbietern erotischer Programme geschlossen haben soll.
52 Abos mit dem "Handelsblatt"
Einen Teil der Provision zahlte der Oberhausener jedoch zurück, weil sie angeblich fälschlicherweise überwiesen wurden. Hingegen ein Betrugsfall bei dem Leith 52 Abos für das „Handelsblatt“ mit falschen Namen abgeschlossen haben sollte, für die er angeblich ebenfalls Provision von etwa 1700 Euro erhalten haben soll, konnte nicht zweifelsfrei geklärt werden. In der Verhandlung bestritt der 34-Jährige zunächst alle Anklagepunkte: „Die Daten stammen nicht von mir.“
Der Oberhausener ist in Sachen Betrug sowie Urkundenfälschung jedoch kein Unbekannter. Bereits kurz nach der Jahrtausendwende fiel er deswegen mehrfach auf, verbüßte seine Strafen auf Bewährung. Seit 2004 ist der Beschuldigte über lange Zeit nicht auffällig geworden.
Richter gab Angeklagtem Ratschläge
Aus diesem Grund ging der Schöffenvorsitzende und Richter Peter Dück mit dem Angeklagten noch einmal sprichwörtlich ins Gericht: „Der von ihnen verursachte Schaden ist überschaubar, Sie versuchen im Augenblick Ihr Leben auf gesunde Füße zu stellen. Verbauen Sie sich die Zukunft nicht“, riet er.
Das anschließende Geständnis des 34-Jährigen zumindest in 52 Fällen von Computerbetrug führte daher auch zu einem milderen Urteil: Eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die für eine Bewährungszeit von fünf Jahren gilt. „Sie können sich nicht vorstellen, wie schrecklich deutsche Gefängnisse sind“, riet Dück von einem Rückfall ab, „man sagt ihnen zwar etwas anderes nach, aber glauben Sie mir, das ist falsch“.