Oberhausen. .

Eine simple Kontonummer - viel mehr brauchte der 29-Jährige nicht, der sich am Donnerstag wegen Computerbetrug am Amtsgericht verantworten musste. Er hatte sich mit der Kontoverbindung eines Rechtsanwalts auf kostenpflichtigen erotischen Internetseiten angemeldet – und per Lastschriftverfahren Leistungen im Wert von 2300 Euro auf Kosten des Juristen heruntergeladen. Einfach so.

Amtsrichter Peter Dück warnt: „Jeder sollte Abbuchungen auf seinem Konto genauestens überprüfen. Wer illegale Lastschriften rechtzeitig widerruft, erspart sich viel Ärger und bekommt sein Geld schnell zurück.“

Inhalte von 8,90 bis 150 Euro heruntergeladen

Dass er schnell reagiert hat, ist auch dem geschädigten Oberhausener Anwalt zugute gekommen. Er hatte dem 29-Jähigen im Auftrag seiner Mandanten eine Mahnung geschickt, auf der - wie bei geschäftlichen Schreiben üblich - unter anderem die Nummer seines Geschäftskontos angegeben war. Mit dieser und einer E-Mail-Adresse meldete sich der Angeklagte auf Erotikseiten an und hat vom 14. bis zum 20. September 23 Mal Inhalte im Wert von 8,90 bis 150 Euro per Lastschrift heruntergeladen. Nur zwei Mal klappte das nicht, weil auf dem Geschäftskonto des Anwalts eine Lastschriftensperre eingerichtet war.

Um sich als vermeintlicher Kontoinhaber darzustellen, hatte der Angeklagte auch seine eigene Mobilfunknummer angegeben. Auf diese schickten einige Internetdienste per SMS eine PIN, die wiederum zur Bestätigung auf den Erotikseiten eingegeben wird.

500 Euro für gestohlene Zeit

Dem Rechtsanwalt waren die anfangs kleinen Summen, die ohne sein Wissen abgebucht wurden, innerhalb weniger Wochen aufgefallen. Bei seinen Banken legte er Einspruch ein, erhielt sein Geld nach mehrstündigem Hin und Her auch zurück. Weil damit kein Schaden für ihn entstanden ist, der Angeklagte zudem geständig war, ist das Verfahren eingestellt worden.

500 Euro muss er dem Juristen allerdings bezahlen - für die Zeit, die es diesen gekostet hat, die Lastschriften zu widerrufen. „Das war eine dumme Idee, ich habe das zum ersten Mal gemacht, hatte etwas getrunken und werde es nicht wieder tun“, sagte der Angeklagte. Er war zuletzt 2009 wegen Trunkenheit strafrechtlich aufgefallen.