Oberhausen. .
Im Januar platzte dem 20-jährigen Kevin N. endgültig der Kragen. Schon seit Wochen grub Kevin K. seine Freundin an. Zunächst fühlte sich die erst 15-Jährige Freundin von N. noch geschmeichelt von dem Interesse des Nebenbuhlers. Irgendwann aber ging er ihr mit seinen ständigen Anrufen, auch zu nachtschlafender Zeit, auf die Nerven. Sie sagte ihm, er solle sie in Ruhe lassen.
Aber Kevin K. schrieb dem Mädchen weiter Nachrichten über das soziale Netzwerk Facebook. Irgendwann reichte es Kevin N. Zusammen mit seiner Freundin und dem damals 27 Jahre alten Mike C. planten sie, dem unliebsamen Nebenbuhler aus Essen einen Denkzettel zu verpassen. Nach anfänglichem Zögern stimmte die 15-Jährige zu. Sie rief Kevin K. an, um sich mit ihm am Sterkrader Bahnhof zu treffen. Eine Falle.
Schläge gegen Kopf und Rippen
Denn als die beiden später Musik hörend durch den Sterkrader Volkspark liefen, lauerte Kevin N. seinem Konkurrenten auf, schlug ihm gegen Kopf und Rippen. Als das Opfer am Boden lag, machte er ihm klar: „Lass meine Freundin in Ruhe!“ Mike C., der sich nicht an der Schlägerei beteiligt hatte, zog ihm kurz danach auch noch das Handy ab. Später verkaufte er es für 40 Euro. Wegen Raubes und Körperverletzung musste sich das Trio deshalb vor dem Oberhausener Amtsgericht verantworten. Der Richter sah es dabei als erwiesen an, dass der heroinsüchtige Mike C. von dem wertvollen Handy des Opfers wusste und es zielsicher geklaut hatte, um es zu verkaufen und sich vom Erlös neue Drogen zu besorgen.
Damit hatte C. gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen, denn erst vor wenigen Monaten war er schon einmal wegen Diebstahls aufgefallen. Eine Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten waren die Folge. Er kann die Strafe aber auch in einem Therapiezentrum für Drogensüchtige abbüßen. Auch die 15-jährige Freundin von Kevin N. war den Behörden keine Unbekannte.
Schläger bekommt milde Strafe
In den letzten Monaten war sie bereits wegen Diebstahls und Körperverletzung aufgefallen. Wohl auch deswegen wurde sie zu einem langen Dauerarrest von vier Wochen sowie einem Anti-Aggressions-Training verurteilt.
Ein solches Training muss auch Kevin N. absolvieren. Davon abgesehen kam N. glimpflich davon. Weil er noch ohne einschlägige Vorstrafen war und aktuell erfolgreich eine Lehre macht, kam er mit nur zwei Wochenenden Arrest davon.