Oberhausen. .

Mit Mitte 40 oder Anfang 50 noch mal einen neuen Beruf erlernen und dann durchstarten: Vertreter der Agentur für Arbeit hatten dies als Perspektive für ältere Arbeitslose aufgezeigt. Auch, um zum Beispiel in der Alten- und Krankenpflege-Branche den Fachkäftemangel zu beheben. Aber kann die Agentur einen Arbeitslosen zu einer Umschulung zwingen?

„Nein, dazu können wir niemanden zwingen“, sagt Katja Hübner, Sprecherin der Agentur für Arbeit Oberhausen. „Für eine Umschulung wollen wir nur motivierte Kunden, denn eine solche Maßnahme ist teuer.“ Die Beitragsmittel würden sehr gezielt eingesetzt, denn: „Vermittlung hat immer Vorrang“, sagt Katja Hübner, so lange es für den Betreffenden in seinem erlernten Beruf noch Chancen auf dem Arbeitsmarkt gebe, werde keine Umschulung finanziert. „Ein Frisör oder Altenpfleger, der umsatteln will – das geht nicht.“ Es sei denn, es liegen gesundheitliche Gründe vor.

"Flankierung des Strukturwandels“ hilft Geringqualifizierten

Außerdem bedeute eine Umschulung ja auch, dass der Umschüler drei Jahre von Arbeitslosengeld leben müsste. „Das kann man nicht verlangen“, meint Katja Hübner. Was die Agentur aber verlange: Dass zumutbare Arbeit angenommen wird, wenn dies nicht passiert, werden Sperrzeiten verhängt.

Aber welche beruflichen Neustarts kann die Agentur für Arbeit denn nun finanzieren oder begleiten? Eine Möglichkeit ist die „Initiative zur Flankierung des Strukturwandels“, ein Programm, das es seit 2010 gibt und sich an Geringqualifizierte oder Leute richtet, die schon lange nicht mehr in ihrem Beruf gearbeitet haben. 34 Umschulungen nach diesem Programm hat die Agentur in Oberhausen bisher durchgeführt: Kaufleute, Elektriker, Berufskraftfahrer, Mechatroniker sind ausgebildet worden.

„Eingliederungszuschuss“ für Leute ab 50 Jahren

Eine andere Möglichkeit ist das „Wegebau“-Programm zur „Weiterbildung gering Qualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen. Hier gibt es zwei Gruppen, die Anspruch auf eine Förderung haben: Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss und solche, die älter als 45 Jahre und in kleinen oder mittelständischen Betrieben beschäftigt sind. Bei beiden Personengruppen ist Voraussetzung, „dass sie noch nicht arbeitslos sind und auch keine Kündigung droht“, sagt Agentur-Sprecherin Katja Hübner.

Eine weitere Fördermöglichkeit ist der „Eingliederungszuschuss“ für Leute ab 50 Jahren: Wenn ein Unternehmen einen solchen Arbeitnehmer einstellt, übernimmt die Agentur einen Teil der Lohnkosten. Aber dies müsse im Einzelfall entschieden werden, so Hübner, auch muss der Betreffende mindestens sechs Monate lang arbeitslos gewesen sein und Leistungen bezogen haben. 159 Bildungsgutscheine zur Weiterqualifizierung hat die Agentur 2011 in Oberhausen ausgestellt.