Greven/Oberhausen. . Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln gegen einen 50-Jährigen aus Oberhausen, der sagte, er habe seine Frau getötet. Die war mit ihrem Wagen gegen einen Baum geprallt.

Ein tödlicher Verkehrsunfall im Kreis Steinfurt stellt sich womöglich als Kapitalverbrechen heraus. Polizei und Staatsanwaltschaft haben ihre Ermittlungen aufgenommen und eine Mordkommission eingerichtet, nachdem ein 50 Jahre alter Mann aus Oberhausen in einer Polizeiwache in Steinfurt den Beamten gesagt hatte, er habe seine von ihm getrennt lebende Frau getötet.

Tatsächlich war eine 40-Jährige aus Emsdetten am frühen Dienstagmorgen bei einem schweren Verkehrsunfall im münsterländischen Greven ums Leben gekommen. Mit ihrem Wagen war die Autofahrerin wohl gegen einen Baum geprallt und noch vor Eintreffen der ersten Rettungskräfte verstorben. So stand es zunächst auch im Bericht der Polizei Steinfurt. Bei der Analyse der Unfallspuren vor Ort fanden die Polizisten dann aber Hinweise, die darauf schließen lassen, dass ein weiteres Fahrzeug in den Unfall verwickelt war.

Die Eheleute lebten getrennt

Die Beamten entdeckten Farbreste eines anderen Wagens an dem Pkw und auch ein fremdes Kennzeichen wurde in der Nähe der Unfallstelle gefunden. Zudem sei zudem gewesen, dass der Wagenfront zwar stark eingedrückt war, der Fahrgastraum jedoch nahezu unversehrt blieb. Die genauen Umstände des Todes der Frau kann die Polizei zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantworten.

Derzeit geht die Polizei davon aus, dass es sich bei der Toten um die Ehefrau des 50-Jährigen handelt, die aber getrennt von ihrem Mann lebt. „Wir stehen ganz am Anfang der Ermittlungen in diesem Fall“, sagte Oberstaatsanwalt Heribert Beck am Mittwochmorgen in Münster. „Der Tathergang und die Tatzusammenhänge müssen jetzt geklärt werden.“

Obduktion am Mittwochnachmittag

Offen ist zum Beispiel die Frage, ob der Mann den Unfall verursachte und anschließend wegfuhr oder ob er seiner Frau nach dem Unfall tödliche Verletzungen zugefügt hat. Nähere Erkenntnisse soll eine Obduktion am Mittwochnachmittag bringen. Der Tatverdächtige wird derzeit vernommen und soll eventuell am Donnerstag dem Haftrichter vorgeführt werden. (mawo/we mit dapd)