Düsseldorf. .
Für ihn war es eine Affäre, die ihm als Ehemann schon genug schlechtes Gewissen machte. Doch er hat er noch viel mehr Schuld auf sich geladen: Obwohl er ahnte, dass seine Geliebte ihren Lebensgefährten töten wollte, hat er nichts unternommen. Im Prozess um Mitwisser des Mordes am Breitscheider Kreuz gab es jetzt ein Geständnis.
Wolfgang L. (49) war 2008 an der Autobahn erschossen worden. Den Auftrag dazu hatte seine Lebensgefährtin (41) erteilt, geschossen hat ihr Mitarbeiter (52). Beide wurden 2010 zu lebenslanger Haft verurteilt. Jetzt stehen ihr damaliger Geliebter (43) und seine Ehefrau (50) vor Gericht.
"Ich hätte es ahnen müssen" räumt er ein
„Ich habe mich schuldig gemacht“, gab der Angeklagte gestern zu. „Ich hätte das anzeigen müssen.“ Das Eingeständnis fiel dem erfolgreichen Vertriebsleiter sehr schwer. Noch immer knackst er an dem Geschehen, ist in psychologischer Behandlung.
Während er hoch nervös mit seinen Händen spielte, erklärte er, dass er Sprüche seiner Geliebten wie „der Wolfgang muss weg“ nicht ernst genommen habe: „Ich habe dem kein Gewicht beigemessen.“ So etwas sage doch jeder mal.
Er kenne so ein Milieu nicht, habe immer „eine weiße Weste“ gehabt. „Ich habe noch nie eine Kirsche geklaut. Ich dachte, kein Mensch kann so etwas planen“, versicherte er und räumte ein: „Ich bin eines Besseren belehrt worden.“
Er gab ihr eine alte Pistole zum Reparieren
Als er ihr eine alte Pistole aus Familienbesitz mitbrachte, die sie reparieren lassen wollte, habe er noch gesagt: „Mach’ keinen Blödsinn.“ Dabei habe er schon ihren Lebensgefährten gemeint.
Als er hörte, dass die Waffe repariert war, habe er sie zurückgefordert, Tatwaffe war dann eine andere. „Da hätte Ihnen doch klar sein müssen, wozu sie die Waffe wollte!“, warf ihm der Vorsitzende Richter vor. Das musste der Angeklagte zugeben.
Er hatte die 41-Jährige 2007 im Internet kennengelernt. Er habe ihr bei den Problemen mit ihrer Firma helfen wollen, weil sie nicht wagte, sich von ihrem Lebensgefährten zu trennen: „Ich bin ein ,Kümmerer’.“ Ja, er habe auch sexuelles Interesse gehabt. „Sie war eine traumhafte Schauspielerin“, habe um den Finger gewickelt. „Ich bin da so reingerutscht.“ Der Prozess wird fortgesetzt.