Oberhausen. .

Golfen, Bodyforming, Liebesbriefe schreiben oder Farbberatung für Frauen - kuriose Angebote gibt es an den Volkshochschulen viele. Zu viele, findet der Bund deutscher Steuerzahler (BdSt), der seine Ansicht durch eine von ihm durchgeführte Umfrage in NRW bestätigt sieht.

Die Kritik: Kurse, die eher an Freizeit als an Bildung erinnern, mehr Larifari als ernsthafter Unterricht sind, hätten im Angebot einer VHS nichts zu suchen, da diese ja von der Allgemeinheit finanziell kräftig gesponsert werde.

Auch im Veranstaltungskalender der Oberhausener VHS finden sich auf den ersten Blick fragwürdige Kurse wie „Stil kennt keine Konfektionsgröße“, „Schluss mit dem Singleleben - Mut zur Partnersuche für Frauen 50+“, „Orientalischer Tanz“ oder „Trendsportmix“. All jene hätten nach Auffassung des Steuerzahlerbundes keine Daseinsberechtigung im VHS-Angebot.

Naturgemäß anders sieht das Gesa Reisz, stellvertretende Leiterin der VHS Oberhausen. „Alle Kurse, die wir anbieten, sind durch den Bildungsauftrag gedeckt“, sagt sie. Entspannung-, Selbstfindungskurse fielen in den Bereich Gesundheitsbildung.

Was ist eigentlich Bildungsangebot?

Aber was gilt als Bildungsangebot? Aufschluss gibt das Weiterbildungsgesetz NRW. Demnach umfasse es „Inhalte, die die Entfaltung der Persönlichkeit fördern, die die Fähigkeit zur Mitgestaltung des demokratischen Gemeinwesens stärken und die Anforderungen der Arbeitswelt bewältigen helfen.“ Zudem schließe es die „Bereiche der allgemeinen, politischen, beruflichen und kulturellen Weiterbildung und den Erwerb von Schulabschlüssen und Eltern- und Familienbildung ein.“

Was genau zu Bildung gehört, ist somit Auslegungssache. So erklärt Reisz: „Auch Farbberatung kann als berufliche Weiterbildung gelten. Wir beschäftigen zum Beispiel eine Imageberaterin, die den Teilnehmerinnen beibringt, welche Kleiderfarben in einem Bewerbungsgespräch angemessen sind.“ Der Titel einer Veranstaltung sage somit noch nichts über die konkrete inhaltliche Umsetzung aus.

Außerdem, sagt Reisz, müsse man wissen, ab wann man eine Grenze setze. Die bestünde für die VHS Oberhausen dort, wo es zu abstrus oder gar kommerziell wird. So sei beispielsweise ein Kursus über Enthaarungsmethoden nicht mehr gerechtfertigt. „Außerdem lehnen wir alles ab, was den Erwerb von Produkten beinhaltet.“ Will heißen: Eine Farbberatung mit anschließendem Schminkeverkauf wird es nicht geben.

Fotografiekurs nie zu Lasten der Steuerzahler

Überhaupt hält Reisz die Kritik des Bundes der Steuerzahler für unangemessen. Denn es sei zwar richtig, dass das Land, und damit der Steuerzahler, die VHS und deren pädagogische Mitarbeiter bezuschusse, das ganze Angebot finanziere es jedoch nicht. „Wir bieten doppelt so viele Kurse an, wie wir von dem Geld der Steuerzahler finanzieren könnten. Alles, was darüber hinaus geht, erwirtschaften wir durch Teilnahmegebühren“, beteuert Reisz, „wir würden weniger essenzielle Angebote wie einen Fotografiekursus nie zu Lasten der Steuerzahler anbieten.“ Das Ergebnis wäre dann nämlich die Bestätigung des Vorurteils, die VHS bediene nur Freizeitinteressen.

Dennoch argumentiert sie auch für die Aufnahme von Yoga und Co. „Nirgends kann man das so günstig belegen, wie bei der VHS“, sagt Reisz, „da wir unsere Kurse auch als Sozialraum verstehen, ist es wichtig, so etwas anzubieten .“