Oberhausen. Rund 40 Oberhausener Betriebe im Lebensmittelbereich mussten im vergangenen Jahr wegen gravierender Hygienemängel für eine gewisse Zeit zwangsweise dicht machen. Doch die Öffentlichkeit darf nicht erfahren, welche das sind.
„70 Prozent der Beanstandungen betrafen Imbisse und Restaurants“, gibt Ordnungsamtsleiter Horst Ohletz Einblick in Zahlen. Will man aber die Namen der aufgefallen Schmuddel-Betriebe wissen, dann schweigt sich die Stadt eisern aus.
28 vorübergehende Schließungen im hochsensiblen Gastro-Bereich sind kein harmloser „Snack für Zwischendurch“. Zur Einordnung: In der Revierstadt Dortmund mit ähnlich vielen Betriebe wurden 2010 gerade einmal 13 Fälle aufgedeckt. Zudem: „Gravierende Mängel“ werden nicht bei einem gelegentlich angebrannten Kochtopf ausgestellt, sondern bei schwerwiegenden hygienische Verstößen wie tagealte Patina auf dem Herd oder Spülwasser neben der Kochstelle.
Betriebe sollen Mängel beseitigen können
Warum also der sensible Umgang mit unsauberen Geschäften? „Wir gehen davon aus, dass die Betriebe die Mängel beseitigen wollen“, begründet dies Ohletz. Dass Geschäfte ganz dicht gemacht werden, sei eher die Ausnahme, „es kam aber schon einmal vor“. Wer auffällt, macht bis zur Behebung des Mangels Pause, gerät in ein Risikoraster der Kontrolleure und wird häufiger überprüft. Bußgelder zwischen 200 und 1000 Euro werden fällig, außerdem trägt der Betreiber die Kosten für die Nachuntersuchung.
Wer hingegen als Schmutzfink öffentlich gemacht würde, argumentiert die Stadt, verliere Kunden, selbst wenn er die beanstandeten Mängel beseitigt habe. Der Schaden für die Verbraucher ließe sich aber kaum nachprüfen, „man müsste dazu etwa wissen, wer in dem Geschäft gegessen hat“, sagt der Ordnungsamtsleiter. So funktioniert die Abwägung von Geschäftsinteresse und Verbraucherschutz vorrangig im Sinne der Betreiber.
NRW-weit wurde nur die Hälfte der Betriebe kontrolliert
Doch es gibt einen Fehler im System: Wer nicht auffällt, wird seltener kontrolliert. Weil das Personal fehlt, muss die Risikoeinschätzung über die Häufigkeit des Besuchs entscheiden. Schon das produziert eine hohe Dunkelziffer: NRW-weit wurden 2010 nur etwas mehr als die Hälfte aller gastronomischen Betriebe geprüft: 55434 von 94620.
Seit Jahren fordert die Verbraucherzentrale NRW einen effektiven Schutz gegen Schmutzfinken. Betriebe kämen der Verpflichtung zur Eigenkontrolle nicht nach, Sanktionen seien „offenbar wenig abschreckend.“
Kennzeichnung sei nötig
Dagegen müssen Lebensmittelgeschäfte, Restaurants und Imbisse in Dänemark seit zehn Jahren darüber informieren, wie sie bei der letzten Lebensmittelkontrolle abgeschnitten haben. Ein „Smiley“ sagt aus, ob es dabei keine Mängel, eine Ermahnung, ein Verbot oder gar eine Strafverfügung gegeben hat. Zusätzlich werden die Ergebnisse im Internet bekannt gegeben.
Doch in NRW gibt es seit 2007 das lachende Gesicht für vorbildliche Gastronomen nur freiwillig. Die Teilnahme hält sich in Grenzen: Gerade einmal 400 Betriebe wurden seitdem mit dem „Grinsegesicht“ beklebt. Nach Willen einer Arbeitsgruppe der Länder soll künftig ein Ampelsystem den Umgang mit Lebensmitteln in der Gastronomie anzeigen. Doch ob Smiley oder Ampel, so die Verbraucherzentrale, nötig sei ein einfaches, verbindliches Kennzeichnungssystem.