Oberhausen. Frust an einer Oberhausener Grundschule: Einige Eltern beklagen, dass es an Brückentagen keine Notbetreuung gibt. Die Stadt sieht das anders.

  • An einer Oberhausener Grundschule kritisieren Eltern die Ausfalltage im Offenen Ganztag
  • Die Stadt widerspricht: In den Jahren zuvor habe es ANgebote gegeben, die nicht genutzt wurden
  • Die Zahl der Brückentage und der Fortbildungen ist gesetzlich geregelt

Die Betreuungsangebote für Kinder werden für Familien immer wichtiger. Das zeigt der rasante Anstieg der betreuten Kinder im Offenen Ganztag (OGS). In Oberhausen besuchen mittlerweile mehr als 70 Prozent die Grundschul-Betreuung am Nachmittag. Ab 2026 wird es dafür bundesweit Schritt für Schritt einen Rechtsanspruch auf nachmittägliche Schulbetreuung geben.

Doch trotz der hohen Betreuungsquote von Grundschülern in der Stadt und dem steten Ausbau der OGS in Oberhausen gibt es auch Probleme: An einer Grundschule beklagen Eltern zu viele Ausfälle an pädagogischen und beweglichen Ferientagen. Sie sehen darin eine Gefahr für ihre Berufstätigkeit und eine Ungleichbehandlung.

Die Beschwerde kommt aus der Elternschaft der Rolandschule. An mehreren Tagen im Schuljahr findet kein Unterricht und keine Betreuung statt. Das ist an den beweglichen Ferientagen und aufgrund von Fortbildungen der Fall. Berufstätige Eltern müssen sich also an diesen Tagen frei nehmen oder andere Lösungen finden, damit sich jemand um ihr Kind kümmert. Nach Aussage eines Elternteils sorgt die Häufigkeit dieser Ausfälle allerdings für Frust. Zumal die Kosten für die Betreuung, die Eltern an die Stadt zahlen müssen, trotz der lückenhaften Dienstleistung nicht reduziert werden: „Das ist ungerecht.“

Offener Ganztag: Eltern nahmen Notbetreuung nicht in Anspruch

Auf Nachfrage dieser Redaktion teilt die Stadt Oberhausen mit, dass tatsächlich an sechs Tagen im Schuljahr 2023/24 keine Notbetreuung an der Rolandschule stattfindet (vier bewegliche Ferientage, zwei pädagogische Tage). Dies sei einstimmig auf der Schulkonferenz beschlossen worden. Im kommenden Schuljahr soll es ebenfalls an sechs Tagen keine Betreuung geben.

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Die Entscheidung fußt nach Angaben der Stadt aus Erfahrungen in den Vorjahren. Damals sei eine Notbetreuung angeboten worden, die aber von den Eltern nicht genutzt wurde. Eltern, die trotzdem eine Betreuung benötigen, können sich an die Schule oder den Träger wenden und ihr Kind an einem anderen Standort betreuen lassen. Dieses Angebot sei konkret auch am letzten Schultag vor Weihnachten, am 20. Dezember 2023, gemacht worden - aber von keinem Elternteil in Anspruch genommen worden.

Betreuung: Höhe der beweglichen Feiertage gesetzlich geregelt

Pädagogische Tage sind gesetzlich verankert und sollen die Schule weiter entwickeln - darauf weist die Stadt in ihrer Antwort hin. Auch die Zahl der beweglichen Ferientage ist im Schulgesetz geregelt. Demnach gibt es im Schuljahr 2023/24 und 2024/25 vier bewegliche Ferientage. Die Zahl variiert, 2022/23 waren es nur drei. Wann welche Tage umgesetzt werden, entscheidet jede Schule in ihrer Schulkonferenz selbst. Die Notbetreuung wird ebenfalls individuell geregelt.

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Sechs Ausfalltage in der Notbetreuung finden einige Eltern zu viel. Die Urlaubstage seien schon für die Ferien verplant, sagt ein Elternteil. Auch hier müsse ja das Kind betreut werden. Zudem beklagt das Elternteil Kurzfristigkeit. Die kommenden Ausfalltage seien erst kürzlich auf der Schulkonferenz entschieden und kommuniziert worden. So müssten die Eltern beispielsweise am 30. April und am letzten Schultag vor den Ferien Alternativen suchen. Die Urlaubsplanung für dieses Jahr ist eigentlich schon durch.

Stadt und Schule bitten Eltern, sich mit Beschwerden zu melden

Solche Ausfälle an Betreuungstagen verursachen nach Auffassung mancher Eltern nicht nur erhebliche Probleme mit dem Arbeitgeber, sondern seien auch unfair. Die Elternbeiträge blieben schließlich gleich. Die Höhe dieser Elternbeiträge wurden politisch vom Rat der Stadt Oberhausen beschlossen. Der Jahresbeitrag wird monatlich abgerechnet. Eine Reduzierung der Gebühren bei nicht erbrachten Dienstleistungen ist dabei nicht vorgesehen. „Weder dem OGS-Träger vor Ort, der Schule, noch dem Bereich Schule der Stadt Oberhausen liegen Elternmeldungen vor, die mit dem OGS-Angebot an der Rolandschule nicht zufrieden sind“, betont die Stadt. Eltern sollten sich also melden. „Wir sind jederzeit bereit, den Sachverhalt zu prüfen, da uns ein bedarfsgerechtes Angebot für die Familien am Herzen liegt.“