Oberhausen. Seit dem 1. Februar 2024 gelten neue Regeln für unverarbeitetes und unverpacktes Fleisch. Eine Verbraucherschützerin erklärt die Hintergründe.

An der Fleischtheke gibt es seit dem 1. Februar 2024 eine Veränderung: Bei Fleisch, das unverarbeitet und nicht verpackt ist, muss für die Verbraucher ersichtlich sein, woher es kommt. Das könne zum Beispiel über ein gut sichtbares Schild oder einen Aushang geschehen, informiert die Verbraucherzentrale. Dort steht dann etwa: „Aufgezogen in: Frankreich, Geschlachtet in: Deutschland“. Bisher musste jemand, der unverpacktes Fleisch in einer Metzgerei oder auf dem Wochenmarkt einkauft, beim Bedienpersonal die Herkunft erfragen.

Für unverarbeitetes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch, das verpackt ist, gilt die Kennzeichnungspflicht bereits seit April 2015. Grundlage ist das EU-Recht. Für unverpacktes Fleisch galt das bislang nicht – mit einer Ausnahme: Bei unverarbeitetem Rindfleisch muss die Herkunft bereits seit dem Jahr 2000 sowohl bei verpacktem als auch bei unverpacktem Fleisch angegeben werden. Diese Vorschrift resultierte aus der BSE-Krise in den 1990er-Jahren, erklärt Petra Gülker von der Verbraucherzentrale NRW in Oberhausen.

Neue Regeln sollen eine bessere Grundlage für eine Kaufentscheidung schaffen

Die neue Regelung soll Transparenz schaffen sowie eine bessere Grundlage für eine Kaufentscheidung. „Vielen Menschen ist eine bestimmte Herkunft von Lebensmitteln wichtig, etwa um die heimische Landwirtschaft zu unterstützen oder weil sie mit bestimmten Ländern mehr Vertrauen oder bestimmte Eigenschaften verbinden“, erläutert die Verbraucherschützerin. Darum stehen seit dem 1. Februar 2024 nun auch bei unverpacktem Fleisch Angaben zum Land der Aufzucht und der Schlachtung. Die Angabe einer Region (zum Beispiel „Nordrhein-Westfalen“ oder „Eifel“) ist nicht vorgeschrieben, aber freiwillig möglich.

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Für verarbeitetes Fleisch gilt die Herkunftskennzeichnungspflicht übrigens nicht. Petra Gülker: „Allerdings erwägt das Bundeslandwirtschaftsministerium, in Zukunft auch die Anbieter von Außer-Haus-Verpflegung zur Angabe der Fleischherkunft zu verpflichten.“

Mehr Infos zu Kennzeichnungspflichten bei Lebensmitteln gibt es im Internet auf www.verbraucherzentrale.nrw/node/5431.