Oberhausen. Böse Überraschung für viele Mieter in Oberhausen: Wegen der hohen Heizkosten sind Nachzahlungen saftig. Worauf Haushalte jetzt achten sollten.
- Die Nebenkostenabrechnung für 2022 wird für viele Haushalte zur bösen Überraschung
- Nachzahlungen von 600 Euro nur für die Heizkosten sind keine Seltenheit
- Doch bei den Abrechnungen passieren auch Fehler, Experten raten daher, die Rechnungen ganz genau zu prüfen
Als die Energiepreise im vergangenen Jahr explodierten, war unter Mietern die Sorge groß, dass das dicke Ende erst noch kommt. Nämlich dann, wenn ihnen die Nebenkostenabrechnung für 2022 oder auch unterjährige Abrechnungszeiträume (beispielsweise Juli 2022 bis Juni 2023) ins Haus flattert. Jetzt zeigt sich: Mitunter kommt es in der Tat zu bösen Überraschungen. Nachzahlungen von 500 oder 600 Euro allein für Heizkosten sind keine Seltenheit, vierstellige Summen eher schon. Mietervereine raten allerdings, sich die Zahlenwerke genau anzuschauen oder prüfen zu lassen.
Denn angesichts der dieses Mal sehr vielschichtigen Kostenermittlung können sich auch schnell Fehler eingeschlichen haben. Das trifft im Übrigen nicht nur auf Nachzahlungen zu. Auch bei Gutschriften ist es durchaus möglich, dass sich der Vermieter verrechnet hat und der Mieter Anspruch auf eine höhere Rückerstattung hat.
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Haushalte haben Energieverbrauch um durchschnittlich zehn Prozent gedrosselt
Gebäudeversicherungen deutlich teurer
Wenn die Nebenkosten deutlich steigen, haben nach Aussage der Oberhausener Mietervereine oftmals auch die höheren Beiträge für Gebäudeversicherungen ihren Anteil.
Einige Versicherungen verlangen jetzt um ein Drittel mehr Geld als noch wenigen Jahren, sagt Harald Bartnik vom Mieterschutzbund Oberhausen/Mülheim.
Die Ursache sehen Fachleute darin, dass die Versicherungen durch die wachsende Zahl an Unwettern für mehr und größere Schäden an Gebäuden aufkommen müssen.
Der Mieterschutzbund/Mieterbund Niederrhein hat in den vergangenen Wochen schon Hunderte von Unterlagen genau unter die Lupe genommen, sagt Vorstand Peter Heß und findet für einen Großteil der Haushalte lobende Worte. Denn sie haben den Energiesparappell beherzigt und den Verbrauch merklich gedrosselt. „Um durchschnittlich zehn Prozent“, zieht der Vorstand eine erste Bilanz. Sicherlich gebe es auch Haushalte, die trotzdem die Heizung voll aufgedreht haben. Doch hierbei handele es sich eben doch um Ausnahmen.
Wenn die Mieter trotzdem noch kräftig nachzahlen müssen, sieht Heß folgende Gründe:
- Energieberater und Verbraucherschützer haben in 2022 angesichts der Kostenexplosion dringend dazu geraten, die Abschläge zu erhöhen. Wenn das aber ausgeblieben ist, weil die Mieter das von sich aus nicht in den Stiel stoßen konnten, sich schlichtweg nicht gekümmert haben oder auch der Vermieter es unterlassen hat, „können natürlich jetzt entsprechend hohe Beträge zusammenkommen“.
- Durchschnittlich sind die Preise für Gas und Fernwärme im vergangenen Jahr um rund 80 Prozent nach oben geschnellt. Doch diese Marke ist auch nur ein Durchschnittswert, manche Versorger lagen noch darüber. Die Folgen bekommen die Verbraucher mit der saftigen Nebenkostenabrechnung zu spüren.
- Wer vor dem massivem Kostensprung schon sehr hohe Energieverbräuche hatte, dem mag es zwar gelungen sein, die Mengen zu verringern, aber nicht in einem solche Maße, dass keine Nachzahlungen mehr fällig werden.
In Abrechnungen können eine Reihe von Fehlern stecken
Ratsam sei aber alle Male, unterstreicht auch Sonja Herzberg, Vorstand des Mieterbund Rhein-Ruhr, die Nebenkostenabrechnungen genau unter die Lupe zu nehmen. Es schleichen sich schnell Fehler ein, die zu Lasten der Verbraucher gehen können.
- Vermieter haben die Dezemberhilfe 2022 nicht entsprechend berücksichtigt, sodass die Mieter mehr zahlen als sie eigentlich müssen. Der Entlastungsbetrag wird laut Verbraucherzentrale nach dieser Formel berechnet: Es gilt zunächst einmal der im Dezember gültige Arbeitspreis, multipliziert mit einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Versorger für den Kunden im September 2022 prognostiziert hatte. Zudem wird ein Zwölftel des Jahresgrundpreises erlassen. „Es geht in der Tat um einen kompletten Abschlagsbetrag für einen Monat“, so Martina Zbick, Energieberaterin der Oberhausener Verbraucherzentrale, unabhängig vom konkreten Verbrauch.
- Ein kritischer Punkt sind auch häufig die in Rechnung gestellten Ausgaben für den Heißwasserverbrauch. In ganz vielen Fällen ermitteln Vermieter den Betrag nach dem Anteil, den eine Wohnung an der Gesamtfläche eines Hauses hat, haben keine Wasseruhr installiert, die konkrete Werte erfasst. Nun kann ein Mieter laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2022 in solchen Fällen diesen Posten um 15 Prozent kürzen, erklären Heß und Herzbach. Auf diese Möglichkeit weist im Übrigen auch der Eigentümerverband Rheinland Westfalen auf seiner Internetseite hin.
- Durchgecheckt werden sollte auch, ob es sich wirklich um Nebenkosten der eigenen Wohnung handelt. Gerade bei größeren Mehrfamilienhäusern komme es immer wieder mal zu Verwechslungen kommen und dem Mieter würden Kosten in Rechnung gestellt, die anderer Mieter verursacht hat.
- Bei Ölheizungen unterläuft es Eigentümern manchmal, dass sie wirklich verbrauchten Heizölmengen falsch ausgewiesen werden. Beispielsweise fließen noch Restbestände im Öltank mit ein, für die der Mieter aber längst bezahlt habe. „Auch in solchen Fällen muss dann noch einmal neu berechnet werden“, so Heß.
- Einer besonderen Prüfung sollte man die Nebenkostenabrechnung unterziehen, wenn sie Zeiträume aus dem Jahr 2023 umfasst, sagt Harald Bartnik, Chef des Mieterschutzbundes Oberhausen/Mülheim. Denn rückwirkend gilt seit Januar die Energiepreisbremse. Sie hatte der Bundestag beschlossen hat, um die Kosten für die Haushalte zu dämpfen. Der Rabatt sieht folgende Handhabe vor: Für 80 Prozent des Verbrauchs zahlen Haushalte ein gedeckelten Preis. Der beträgt im Fall von Fernwärme 9,5 Cent, für Gas sind es 12 Cent und das Limit von Strom liegt bei 40 Cent pro Kilowattstunde. Lediglich für 20 Prozent müssen Verbraucher den jeweiligen vollen Preis entrichten. Die Prüfung, ob ein Vermieter die Rabatte auch entsprechend weitergegeben hat, kann sich, so Bartnik, durchaus kompliziert gestalten. Hat er beispielsweise eine Firma mit dem Ablesen der Zähler beauftragt, reiche deren Wert allein noch nicht aus. Vielmehr müsse der Hauseigentümer offen legen, wie er nun aus dem Zahlenwerk die Kosten im Detail ermittelt hat.
Gespräche drehen sich um Einsparpotenziale
Da nun die Kosten erheblich angestiegen sind, um es in den eigenen vier Wänden auch warm zu haben, drehen sich zahlreiche Gespräche, die die Vertreter der Mietervereine mit den Mietern führen, vor allem um ein Thema: Wie nämlich soll man nun kostensparend heizen? Dazu gibt es eine ganze Reihe von Tipps. Fenster und Türen dämmen, keine Möbel vor die Heizkörper stellen, die Heizung selbst entlüften, damit es nicht gluckert. Ganz entscheidend kommt es nach Aussagen von Experten darauf an, auch nur die Räume zu beheizen, die man auch nutzt. Überlegen sollten sich die Mieter auch, ob man auch mit einem Grad weniger auskommt. Denn ein einzelner Grad senkt schon den Verbrauch um sechs Prozent.
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