Oberhausen. Wegen 66 Taten stand ein Oberhausener (33) vor dem Landgericht. Ihm drohte die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Nicht weniger als 66 Taten waren einem 33-jährigen Oberhausener zur Last gelegt worden. Im Zustand der Schuldunfähigkeit beziehungsweise der deutlich eingeschränkten Schuldfähigkeit soll er zwischen Juni und Oktober 2022 zahlreiche Straftaten begangen haben. Doch eine Strafkammer des Landgerichts Duisburg wies den Antrag der Staatsanwaltschaft, den psychisch gestörten Mann zum Schutz der Allgemeinheit dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen, nun zurück.

Zwei Antragsschriften listeten Sachbeschädigungen, Diebstähle, Beförderungserschleichung, Körperverletzungen, Hausfriedensbruch, Bedrohung, Beleidigung, sexuelle Belästigung, Besitz und Handel mit Drogen auf. Reihenweise hatte der Beschuldigte Autos beschädigt, zweimal den Eingangsbereich eines Friseur-Salons verwüstet und mit Hakenkreuzen beschmiert.

Straftaten quer durch das Strafgesetzbuch

Hausverbote in Einkaufszentren, wie dem Bero-Center, ignorierte der Beschuldigte hartnäckig. Ebenso hartnäckig benutzte er ohne Fahrschein Busse und Bahnen. Bei einer Kontrolle drohte er dafür einem Mitarbeiter der Stoag, ihn bei nächster Gelegenheit abzustechen. Eine Drohung, mit der er auch den empörten Begleiter einer Frau bedachte, die der 33-Jährige mitten in der Fußgängerzone der Oberhausener City ohne jede Scheu unsittlich begrapschte.

Sämtliche Taten gab der Beschuldigte bereits zu Prozessbeginn unumwunden zu. Dem 33-Jährigen, dessen Lebensgeschichte schon zuvor wenig Erfreuliches bot, war im Mai seine Wohnung gekündigt worden. Ab da verlor er jeden Halt, konsumierte verstärkt Drogen. Mehr oder weniger ungebremst wandelten sich seine Ängste in Aggression um.

Zustand des Beschuldigten besserte sich überraschend schnell

Ein Zustand, der sich nach der Festnahme des Mannes im Oktober 2022 und seine einige Wochen später erfolgte vorläufige Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung in kürzester Zeit stark verbesserte. Bereits einige Zeit vor der Hauptverhandlung hatten die Ärzte keine Notwendigkeit mehr gesehen, den 33-Jährigen festzuhalten. Derzeit lebt er in einer Einrichtung für Obdachlose in Alstaden.

Ein psychiatrischer Gutachter kam zu dem Schluss, dass der Beschuldigte für die zahlreichen Taten nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden könne. Allerdings habe es sich bei der Serie nur um eine Episode gehandelt, bei welcher der Drogenkonsum eine entscheidende Rolle gespielt habe. Ohne Drogen habe sich der Zustand des 33-Jährigen zügig stabilisiert - und nicht einmal die in ähnlichen Fällen übliche Verabreichung von Medikamenten war notwendig. Die Gefahr weiterer erheblicher Straftaten sah der Sachverständige nicht. Die angebliche Gemeingefährlichkeit, auf welche die Staatsanwaltschaft ihren Antrag auf Unterbringung stützte, konnte das Gericht somit nicht feststellen.