Oberhausen. Ob Einkauf, Reisepläne oder Spiele: Immer mehr Leute nutzen dazu das Internet. Soll man sich aber nun versichern? Das empfehlen Fachleute.
Ob Bankgeschäfte, Einkauf, Reisen buchen oder Spiele: Immer mehr Menschen erledigen das alles im Internet. Zugleich wächst die Zahl der Kriminellen, die die Nutzer schädigen wollen. Sollen sich die User, um dafür gewappnet zu sein, versichern? Das sagen Fachleute.
Allein für das Jahr 2021 bezifferte der Branchenverband Bitkom den volkswirtschaftlichen Schaden durch Cyberkriminalität auf 203 Milliarden Euro. Erst kürzlich wurde wieder ein spektakulärer Betrugsfall in Bayern bekannt, bei dem Unbekannte allein von einem Privatkonto der Sparkasse rund 143.000 Euro abräumten.
Welche Leistungen eine Versicherung umfasst
Nun empfiehlt Ingo Aulbach, Sprecher des Bezirks Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), eine Cyber- bzw. Internetversicherung abzuschließen, wenn man zum Opfer wurde, um die entstandenen Schäden ganz oder zumindest teilweise auszugleichen. Eine solche Versicherung sei für acht Euro im Monat zu haben.
„Sie hilft beispielsweise bei der Analyse des Cyber-Angriffs, bei der Datenrettung und Entfernung von Computerviren oder wenn persönliche Accounts beim Online-Shopping für Einkäufe missbraucht wurden“, erklärt Aulbach. Auch wenn man Opfer von Cyber-Mobbing in den Sozialen Netzwerken geworden sei, könne sie, je nach Vertragsgestaltung, Unterstützung anbieten.
Ratschläge von Verbraucherschützern
Die Verbraucherzentrale wiederum rät dazu, sich zunächst einmal über die Leistungen der eigenen Haftpflichtversicherung eingehend zu informieren. Einige Cyberrisiken seien unter Umständen nämlich schon abgedeckt.
Leite jemand unabsichtlich einen schädigenden Virus weiter, könne die Haftpflicht für die Folgekosten aufkommen. Diese Versicherung trete nämlich dann ein, wenn einem Dritten ein Schaden im privaten Bereich unabsichtlich zugefügt wird. Dazu gehört nach Aussage der Experten bei vielen Policen auch das Internet. Daneben wehre die private Haftpflichtversicherung unberechtigt erhobene Ansprüche ab. Hilfe könne auch die Hausratversicherung bieten, die unter Umständen den Schutz beim Onlinebanking enthalte und dort entstandene Schäden abdecke.
Deshalb empfiehlt die Verbraucherzentrale sich im Fall der Fälle mit der jeweiligen Versicherung in Verbindung zu setzen und am besten im Gespräch zu klären, welche Schadensfälle übernommen werden. Erst wenn diese Informationen vorliegen, sollte geklärt werden, ob eine eigene Cyberversicherung notwendig erscheint.
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