Oberhausen. Zeit für einen Versicherungsordner-Check: Angelika Wösthoff von der Verbraucherzentrale hilft dabei, Nötiges von Unnötigem zu unterscheiden.
Zu Beginn eines neuen Jahres haben viele Menschen noch Zeit, einmal gründlich ihre Versicherungen, die sich über Jahrzehnte angesammelt haben, zu überprüfen. Das ist nach Ansicht von Verbraucherschützern notwendig, weil sich die Lebensverhältnisse oft ändern – und man entweder unterversichert ist oder Lücken im Versicherungsschutz hat. Nach Beobachtung der Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale NRW existieren bei vielen Menschen allerdings große Irrtümer über die Art und Weise, wie man sich versichern soll. Angelika Wösthoff von der Verbraucherzentrale NRW in Oberhausen erklärt, welche Fehler Versicherte immer wieder machen.
Irrtum 1: Einmal abgeschlossen – immer passend
Einmal abgeschlossen, wird alten Verträgen oft kaum mehr Beachtung geschenkt. Die Policen schlummern im Versicherungsordner – bis es zum Schaden kommt. „Dann ist die Enttäuschung groß, wenn der Versicherer nicht alles übernehmen will, weil man bei Rot über die Ampel gefahren ist oder die Adventskerze kurz unbeaufsichtigt gelassen hat“, sagt Angelika Wösthoff. Denn in vielen älteren Verträgen sei die „grobe Fahrlässigkeit“ nicht mitversichert. Moderne Policen böten hier meist besseren Schutz.
Irrtum 2: Eine private Haftpflicht ist entbehrlich
Rund 15 Prozent der Haushalte haben sie nicht. Dabei ist die private Haftpflichtversicherung laut Wösthoff mit das Wichtigste im Versicherungsordner: „Sie kann existenziell sein, deshalb sollte diesen Schutz wirklich jeder haben.“ Spätestens wenn Personen zu Schaden kommen, könnten Schäden teuer werden und schnell in die Hunderttausende und darüber hinaus gehen. Da helfe nur ein ausreichender Versicherungsschutz, der bei mindestens zehn Millionen Euro liegen sollte.
Irrtum 3: Es ist egal, ob die Wohnfläche wächst oder schrumpft
Für den Schutz des Eigenheims muss im Vertrag die korrekte Wohnfläche angegeben werden. Häufig ändert sich diese aber während der Vertragslaufzeit, wenn der Dachboden aus- oder der Wintergarten angebaut wird. Wusste die Versicherung nichts davon, darf sie die Leistung im Schadensfall kürzen. Das könne vermieden werden, indem eine Veränderung der Wohnfläche dem Versicherer stets mitgeteilt wird. Wösthoff: „Das gilt übrigens nicht nur für die Wohngebäudeversicherung, sondern auch für die Hausratversicherung.“
Irrtum 4: Je mehr Versicherungen, desto besser
Viele Versicherungen sind laut Expertin unnötig. Für Standardurlaube sei keine Gepäckversicherung nötig. Policen, die nur kleinere Schäden absichern, wie eine Reisegepäckversicherung, seien generell verzichtbar. Handyversicherungen hätten in der Regel viele Lücken und Tücken, so dass man sich diesen löchrigen Schutz im wahrsten Sinne des Wortes sparen kann. Extra-Geräteversicherungen für Fahrräder, Laptops oder Brillen lohnten sich nur bei sehr teuren Anschaffungen. Häufig seien auch Glas-, Sterbegeld- und private Arbeitslosenversicherungen entbehrlich.
Irrtum 5: Elementarschäden betreffen mich nicht
Seit der Flutkatastrophe im Sommer 2021 in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wissen viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, was eine Elementarschadenversicherung ist. Sie ist noch kein Standard und bei der Wohngebäudeversicherung oft nicht enthalten. Doch gerade das Eigenheim gilt es laut Angelika Wösthoff „Vollkasko“ zu versichern, also auch gegen Überschwemmung, Starkregen und andere Naturgefahren. Man könne auch die Hausratversicherung um Elementarschäden erweitern.
Die Verbraucherzentrale NRW in Oberhausen bietet eine unabhängige Versicherungsberatung an. Terminvereinbarungen sind unter 0208 - 91 10 86 01 möglich.
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