Oberhausen. Wer im neuen Jahr ins Energiesparen investiert, ist von einigen Änderungen betroffen – etwa bei Fördermöglichkeiten. Hinweise für Verbraucher.
Wer den guten Vorsatz hat, im neuen Jahr Energiespar-Maßnahmen zu ergreifen, für den oder die hat die Verbraucherzentrale Oberhausen einige wichtige Infos. Denn 2023 gibt es ein paar Änderungen zum Beispiel bei den Fördermöglichkeiten.
Förderung
Heizungen werden ab dem Jahr 2023 nur noch gefördert, wenn sie auf Basis von mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien betrieben werden. Zusätzlich kann auch die Miete provisorischer Heizungen mitgefördert werden, wenn die Heizung im Zuge eines Defekts ausgetauscht wird, klärt Martina Zbick, Energieberaterin der Verbraucherzentrale in Oberhausen, auf. Wer eine Biomasseheizung, zum Beispiel für Holzpellets, wählt, muss auch Solarthermie oder zusätzlich eine Wärmepumpe nutzen, um eine Förderung zu erhalten. Biomasseheizungen müssen außerdem höhere Anforderungen an Schadstoffemissionen erfüllen.
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Wer Fördermittel für eine Gebäudesanierung bekommt, erhält außerdem einen Bonus, wenn er oder sie vorgefertigte Elemente verwendet. Der Bonus für die Sanierung energetisch sehr schlechter Häuser wird überdies erhöht.
Steuerermäßigung
Wer die Förderprogramme nicht nutzt, kann für energetische Maßnahmen eine Steuerermäßigung erhalten. Nicht mehr steuerlich berücksichtigt wird ab 2023 der Einbau gasbetriebener Heizungen. Für Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien werden weiterhin Steuerermäßigungen in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen gewährt, ebenso für nachträgliche Wärmedämmungen oder die Modernisierung von Fenstern, so Energieberaterin Zbick.
Photovoltaik
Seit dem 1. Januar 2023 fällt beim Kauf einer Solarstrom-Anlage keine Umsatzsteuer mehr an. Die Anlagen werden für Verbraucherinnen und Verbraucher also 19 Prozent günstiger. Außerdem werden PV-Anlagen bei Wohngebäuden rückwirkend zum 1. Januar 2022 nicht mehr für die Einkommenssteuer herangezogen. Betreiber müssen also keine Gewinnermittlungen mehr erstellen und keine Erklärungen mehr abgeben, weiß die Verbraucherzentrale. Entsprechend können Privatbetreibende eine PV-Anlage nun aber auch nicht mehr steuerlich absetzen.
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Das erneuerbare Energien-Gesetz (EEG), das zuletzt im Juli 2022 für mehr Förderung für eingespeisten Solarstrom gesorgt hat, wird ab diesem Jahr erneut geändert. Für neue und bestehende Anlagen entfällt die Pflicht zur Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70 Prozent der Nennleistung. Das bedeutet, dass von den Anlagen mehr Strom eingespeist werden kann. Die Vergütungssätze für den in das Stromnetz eingespeisten Strom wurden bereits im Sommer angehoben.
Mehr Informationen zur Förderung bei der Gebäudesanierung und Nutzung erneuerbarer Energien gibt die Energieberatung der Verbraucherzentrale in Oberhausen: persönlich innerhalb der Energiesprechstunde mittwochs von 10 bis 13 Uhr im Technischen Rathaus Sterkrade oder per Telefon unter 0208 911 086 30.