Oberhausen. Rund eine Viertelmillion Euro hat die Stadt Oberhausen für den Abriss des Horror-Hotels vorgestreckt. Kommt der Eigentümer für die Kosten auf?
249.800 Euro - soviel hat der Abriss des einsturzgefährdeten Horror-Hotels in Oberhausen verschlungen, für Sicherungsmaßnahmen des Grundstücks vor und während der Abbrucharbeiten, den eigentlichen Abriss und die Entsorgung des Bauschutts. Die Stadt ist dafür in Vorkasse getreten. Bezahlen müsste den Abriss eigentlich der frühere Besitzer der Schrott-Immobilie. Wahrscheinlich aber erscheint derzeit, dass die Stadt und damit letztlicht der Steuerzahler auf den Kosten sitzen bleiben.
Die ihr zur Verfügung stehenden Schritte hat die Verwaltung eingeleitet. Der in Irland lebende frühere Besitzer hat die Rechnung über die Abrisskosten, im Behörden-Deutsch „Leistungsbescheid“, per Einschreiben mit der Post erhalten. „Eine Reaktion des Eigentümers erfolgte bei der Bauordnung der Stadt Oberhausen nicht. Eine Klage gegen den Leistungsbescheid ist ebenfalls nicht eingegangen“, teilt Sprecher Martin Berger mit. Gezahlt hat der Mann also bislang keinen Cent und daran könnte sich auch künftig nichts ändern.
Vermögen in Irland sicher vor dem Zugriff deutscher Behörden
Solange der Mann in Irland bleibt, sind er und sein dortiges mögliches Vermögen sicher vor dem Zugriff deutscher Behörden. „Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Irland besteht kein sogenanntes Vollstreckungsabkommen“, erklärt Stadtsprecher Berger. Ein Amtshilfeersuchen aus Oberhausen bei den Behörden auf der Insel liefe also ins Leere.
Was der Stadtkasse noch bleibt ist zu recherchieren, ob der Eigentümer über Vermögen in Deutschland verfügt, was eingezogen werden könnte. Die Prüfung dessen dauert an. Definitiv dazu gehören dürfte das etwa 1000 Quadratmeter messende Grundstück am Volksgarten, auf dem das Horror-Hotel stand und das dem Mann weiterhin gehört. Dessen Wert ist aktuell allerdings schwer einzuschätzen. Offen ist, ob und gegebenenfalls wann auf dem Areal im Grünen überhaupt wieder gebaut werden dürfte. „Ein konkretes Vorhaben liegt derzeit – soweit hier bekannt – nicht zur Beurteilung vor“, sagt Berger. Aktuell existiert für das Grundstück an der Kapellenstraße nicht mal ein gültiger Bebauungsplan.
Klageverfahren läuft noch am Verwaltungsgericht Düsseldorf
Der frühere Lost Place beschäftigt auch Monate nach seinem Verschwinden noch das Verwaltungsgericht in Düsseldorf. Das hatte zwar im Frühjahr den Abriss des durch mehrere Brände schwer beschädigten und einsturzgefährdeten Horror-Hotels, den die Stadt wegen Gefahr im Verzug durchgesetzt hatte, im Eilverfahren für rechtens erklärt. Noch nicht final entschieden hat das Gericht dagegen ein Klageverfahren des Eigentümers gegen die Stadt. Das ist inzwischen allerdings theoretischer Natur. Der Mann hatte sich gegen „die ursprüngliche Forderung der Verwaltung nach einem Teilrückbau des Dachstuhls zur Gefahrenabwehr“ gewehrt, so Berger. Voraussichtlich Anfang des kommenden Jahres könnte eine Entscheidung hierzu am Verwaltungsgericht fallen, deutete eine Sprecherin an.