Oberhausen. Eine Oberhausenerin bemerkt auf den Wiesengräbern des Ostfriedhofs Kothaufen. Hunde würden dort spazieren geführt. Das sagt die Stadt.

Der Ostfriedhof strahlt besonders im Herbstlicht Ruhe aus. Trauernde können hier, im Oberhausener Ortsteil Osterfeld, sich ihrer Verstorbenen erinnern.

So wie Renate Roth aus Oberhausen. Ihr Vater ist auf dem Ostfriedhof in einem Wiesengrab beerdigt. Zuletzt ärgerte sich Roth aber – über Hundebesitzer und ihre Hunde.

In einer Mail an diese Redaktion schildert sie, dass Hunde auf dem Ostfriedhof spazieren geführt würden. Obwohl das verboten ist. Und nicht nur das: Sie würden auch ihre Haufen auf den Wiesen hinterlassen. „Teilweise auf den Gräbern.“

Ein Verbotsschild am Eingang weist darauf hin, dass lediglich Blindenhunde auf dem Friedhof mitgeführt werden dürfen. Sarkastisch fügt Renate Roth hinzu: „Am Sonntag, 23. Oktober, sind mir in einer einzigen Viertelstunde ausgesprochen viele Blinde begegnet.“ Sie habe die Hundeführer auf das Verbotsschild hingewiesen – „und dass Friedhöfe eine Stätte des Gedenkens und der Stille sind“. Die Reaktionen „brauche ich nicht zu beschreiben“.

Der Eingangsbereich des Ostfriedhofs, Links: Das Verbotsschild für Hunde.
Der Eingangsbereich des Ostfriedhofs, Links: Das Verbotsschild für Hunde. © FUNKE Foto Services | Kai Kitschenberg

SBO: Ab und zu Fuchskot vorgefunden

Die Redaktion fragt bei den erfahrenen Beschäftigten der Servicebetriebe Oberhausen (SBO) nach. Schließlich werden die Friedhöfe schon seit Jahrzehnten von der SBO (vorher OGM) verwaltet und gepflegt. Von Hundekot wissen die Mitarbeitenden allerdings nichts. „In der Vergangenheit wurde bereits ab und zu Fuchskot vorgefunden“, teilen die SBO mit. Auf den Hinweis der Oberhausenerin werden die SBO allerdings reagieren: „Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) wird von uns informiert, mit der Bitte, dort Kontrollen durchzuführen.“

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Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter würden den Bürgern das Verbot für Hunde näherbringen. Darauf weisen auch die Schilder am Eingang hin. Allerdings: „Die Verbotsschilder wurden bereits häufiger widerrechtlich entfernt und von uns dann neu angebracht.“

Hundebesitzer riskieren Geldbuße

Was erlaubt ist und was nicht, regelt die aktuelle Friedhofssatzung, die vom Rat der Stadt Oberhausen im September 2021 beschlossen wurde. Unter Paragraf 6 steht unter anderem, dass das Befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art verboten ist – ausgenommen Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung und Rollstühle.

Auch Spaziergänge mit Hunden an der Leine über den Friedhof sind verboten. Auch hier gibt es aber eine Ausnahme: Handelt es sich um Blindenhunde, dürfen diese die Besucher begleiten. Und: „Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofs und der Ordnung auf ihm vereinbar sind.“ Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert eine Geldbuße. Mindestens aber den Unmut der Trauernden.